13. Oktober – Tag der Entscheidung
Am 13. Oktober entscheidet das höchste deutsche Gericht, was für eine Art von Demokratie wir in Deutschland tatsächlich haben: Die der Bürger oder die der Industriellen, mit den Politikern als ihre Handlanger. Es geht um die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, ob sie den Anträgen der CETA-Klägern auf Erteilung einer einstweiligen Anordnung gegen die Zustimmung Deutschlands zu CETA im allgemeinen und gegen die Zustimmung zur vorläufigen Inkraftsetzung durch die EU im speziellen stattgibt. Wenn das BVerfG jetzt die Bürger im Stich läßt, dann gibt es auch für TTIP, TISA und was immer dann auch noch kommen sollte, kein Halt mehr. Wir können dann unsere Demokratie endgültig abschreiben – bis die EU zerbricht oder es in Deutschland eine Revolution gibt…
Viele Klagen sind schon vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet, die die Demokratie betreffen, speziell im Kontext der Abgabe von Rechten an die Europäische Union. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht nie den Klägern im Kern stattgegeben, aber es hat die Klagen auch nie komplett abgeschmettert. Es sind daraus die sogenannten »Solange«-Urteile entstanden – ein Warnhinweis an die Politik: Solange die deutsche Politik das Zepter in der Hand behält und aus den (europäischen) Verträgen wieder aussteigen kann, solange darf sie auch Rechte an die EU abgeben. Eine spätere Regierung muß in der Lage sein, die Souveränität der Bürger wieder zurückzuholen.
Meiner bescheidenen Laienmeinung nach dürfte es sich darum drehen, ob der CETA-Vertrag nicht diese Linie überschreitet. Der Vertrag soll praktisch unkündbar sein, es gibt keine entsprechende Klausel. Dann sind solche Verträge laut Völkerrecht wohl nur noch kündbar, wenn alle Vertragsparteien zustimmen. Da das ein gemischter Vertrag sein soll, also sowohl die EU als auch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten Vertragspartner von Kanada sind, wäre es praktisch unmöglich für Deutschland, da wieder herauszukommen. Wenn es dann also den Klägern gelingt noch zu zeigen, daß CETA einen wesentlichen Souveränitätsentzug mit sich bringt, dann besteht doch noch eine geringe Hoffnung.
Zwei Angriffspunkte haben die Kläger: der sogenannte »gemischte Ausschuß« und die Schiedsgerichte.
Der gemischte Ausschuß ist ein Novum in den Handelsverträgen: Er erlaubt die nachträgliche Änderung und Erweiterung der Verträge, ohne Zustimmung der Parlamente der Vertragspartner. Kanada, die EU und deren Mitgliedsstaaten unterwerfen sich also Regelungen, die noch gar nicht definiert sind, ohne die Möglichkeit, dagegen zu intervenieren! Und die, die sie definieren, also in diesem Ausschuß sitzen, sind nicht demokratisch legitimiert, sondern kommen aus der Industrie.
Die Schiedsgerichte sind keineswegs entschärft, wie uns Gabriel weismachen möchte. Es entsteht eine Paralleljustiz, die nicht rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt, und ich bin wirklich schon gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht darauf reagieren wird, wo sie jetzt schon um Justizhoheit mit dem Europäischen Gerichtshof kämpft.
Also wie immer: Die Hoffnung stirbt zuletzt!