§130 StGB – Volksverhetzung
Der Bundestag hat klammheimlich am §130 StGB herumgefummelt, Mittwoch nacht um 23:00 Uhr, dazu noch im sogenannten Omnibus-Verfahren. Dabei wird die Änderung einfach einem anderen Gesetzesänderung, die damit nichts zu tun hat, angehängt. Obwohl nicht notwendig, hat die CDU/CSU-Fraktion der Änderung zugestimmt, während AfD und Linke dagegen gestimmt haben.
Bei dem Paragraphen handelt es sich um den sogenannten Volksverhetzungsparagraphen. Die bisherige Version stellte die Leugnung des millionenfachen Mordes der Nationalsozialisten an Juden und anderen unter Strafe. Dieser Paragraph ist nun ausgedehnt worden auf alle Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Eigentlich kann doch niemand etwas dagegen haben? Dennoch regt sich Widerstand. Es erregt schon Mißtrauen, wenn so eine Änderung so heimlich an der Öffentlichkeit vorbei beschlossen wird. Die inhaltliche Kritik kommt aber auch. Wie immer, alles zu unbestimmt. Wer definiert, was ein Kriegsverbrechen ist? Außerdem sei das Gesetz »zeitlos«. Man sieht allgemein die Meinungsfreiheit in Gefahr, bei konträrer Meinung könne man sich schnell strafbar machen.
Die NZZ bringt ein Interview mit einem Strafrechtsexperten, in dem die Probleme angesprochen werden. Auch die Welt hat einen kritischen Artikel, der aber leider schon hinter der Paywall verschwunden ist.
Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Verfassungsschutzpräsident, sieht noch ein ganz anderes Problem:
Ich empfehle den vorgesehenen neuen § 130 StGB aus dem FDP-Hause Buschmann Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Diese Neuregelung ist […] ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Vermutlich wird nicht wahrgenommen, daß § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a G10-Gesetz auf diese Vorschrift verweist. Danach kann eine Telekommunikationsüberwachung (Überwachung von Telefon, WhatsApp, Emails etc etc) und eine Überwachung des Postverkehrs durch die Nachrichtendienste bereits dann angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, daß jemand eine Volksverhetzung plant. Dadurch daß der Inhalt von § 130 StGB nunmehr erweitert wird, wird der Anwendungsbereich des § 3 G10-Gesetz ins Beliebige ausgedehnt. Die bereits bestehende Regelung ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig, weil die Nachrichtendienste schon beim VERDACHT, daß jemand eine Volksverhetzung (und nicht ein Kapitaldelikt) PLANT, abhören dürfen. Mit der Ausdehnung des Tatbestandes von § 130 StGB und der damit folgenden Ausweitung von § 3 G10-Gesetz wird das Post- und Fernmeldegeheimnis zu einer Farce.
So, die Gretchenfrage: War die Koalition zu dumm, um das zu merken, oder war das ganz im Gegenteil willkommener Nebeneffekt oder gar die Absicht?