23. Februar 2023
Februar 202323

Absurdes Urheberrecht

Das Urheberrecht treibt Blüten, die sind nur noch absurd. Eine Frau ist von einem Fotografen abgemahnt worden, weil sie im Internet eine Innenansicht ihrer Ferienwohnung veröffentlicht hat. Darauf ist eine Tapete mit einer gemalten Tulpe zu sehen, für die der Hersteller bzw. der Maler der Tulpe vertraglich auf ein Bild des Fotografs zurückgegriffen hat. Die Frau hätte also sein Werk durch die Publikation »vervielfältigt«, was den Nutzungesbedingungen widerspräche.

Ein Gericht hat dem Fotografen nun rechtgegeben. Die Tapete sei nicht nur Beiwerk in dem veröffentlichten Foto der Ferienwohnung!