28. Dezember 2013
Dezember 201328

Die Freiwilligkeit einzelner gegenüber dem Zwang aller

Ich las gerade einen Bericht über ein Urteil eines amerikanischen Gerichts pro Massenüberwachung. Neben diversen anderen, sehr obskuren, realitätsfernen und widerlegten Argumenten, die offenbar da in dem Urteil auftauchen und die genauso diskussionswürdig wären, picke ich mir eines heraus, weil dieses in Deutschland auch immer wieder von den Datensammlern gebracht wird, z.B. in einem mir bekannten erstinstanzlichen Urteil zur Gesundheitskarte:

Die Tatsache, daß viele Menschen freiwillig einen Teil ihrer privaten und persönlichen Daten in den Social Media1, also Facebook, Google+, Twitter und dergleichen, zur Verfügung stellen, legitimiere die staatliche2 Sammlung der Daten aller Menschen, auch solcher Daten, die Menschen typischerweise nicht freiwillig hergeben. Die Menschen seien daran gewöhnt.

Das ist natürlich verquere Logik, aus mehreren Gründen:

  1. Weil einige, von mir aus auch viele, etwas freiwillig tun, impliziert das nicht, daß man dem Rest das auch einfach abverlangen kann.

  2. Freiwilligkeit impliziert nicht Problembewußtsein und Akzeptanz der Konsequenzen.

  3. Freiwilligkeit impliziert nicht Grenzenlosigkeit.

  4. Bei Grundrechtsverletzungen sollte es kein Gewohnheitsrecht geben.

Um es deutlicher zu machen, wende ich die Logik der Befürworter mal auf das Rauchen an:

  1. Weil viele Menschen freiwillig rauchen, manche auch nur gelegentlich, dürfen alle Menschen zum permanenten Rauchen gezwungen werden, inklusive Kinder und Kranke.

  2. Weil viele Menschen freiwillig rauchen, kann Rauchen nicht schädlich sein.

  3. Weil die Raucher durchschnittlich 3-4 Filterzigaretten pro Tag rauchen, dürfen die Menschen gezwungen werden, 10 dicke Zigarren pro Tag – ohne Filter und mit Zugabe von Teer und Menthol – zu konsumieren.

  4. Weil Aktiv- und Passivraucher daran gewöhnt sind, an Krebs und anderen Folgeerscheinungen zu erkranken und zu sterben, ist der Rauchzwang unproblematisch.

Ergibt das einen Sinn? Natürlich nicht! Bis auf Tabaklobbyisten würde sich jeder an den Kopf fassen und das für verrückt erklären. Warum tun es dann die Menschen nicht auch bei dieser elenden Datensammelei? Also:

  1. Ein Teil der Menschen kann freiwillig Daten über sich preisgeben, auch die intimsten, einem kleineren oder größeren Personenkreis. Es ist und bleibt aber die Entscheidung jedes einzelnen, wieviel und wem. Das ist die vom Bundesverfassungsgericht definierte »informationelle Selbstbestimmung«.

  2. Menschen geben private Daten preis, ahnen aber häufig nicht, daß diese Daten später gegen sie verwendet werden (können), zum Beispiel vom (Ex-) Partner, von vermeintlichen Freunden, Arbeitgebern, Versicherungen, vom Finanzamt, von der Polizei, von Geheimdiensten usw.

  3. Menschen zeigen vielleicht ihre Urlaubsfotos in ihrem virtuellen Bekanntenkreis her. Das heißt aber nicht, daß sie auch Fotos von Bettszenen in ihrem Schlafzimmer genauso teilen würden, oder auch komplett andere Daten, z.B. mit wem sie kommunizieren, wo sie sich sonst aufhalten, welche politische oder religiöse Meinung sie vertreten usw.; auch nicht, daß sie den Zugriff von ihnen unbekannten Schnüfflern auf diese Daten erlauben würden.

1 häufig falsch übersetzt als »soziale Medien« statt »gesellschaftliche Medien«, genau wie damals, als der Personal Computer noch als »Personal-Computer« und nicht als »persönlicher Computer« bezeichnet wurde 2 oder staatlich sanktionierte, wie bei der Vorratsdatenspeicherung, der Gesundheitskarte oder den Smart Meter-Geräten