Die Mythen der Vorratsdatenspeicherung
Der Anwalt und Blogger Thomas Stadler hat sich die Mühe gemacht, die immer wieder wiederholten Mythen der Vorratsdatenspeicherungsfreunde zu zerlegen. Ein paar Zitate:
Tatsächlich gibt es in keinem einzigen EU-Mitgliedsstaat (empirische) Belege dafür, daß die Vorratsdatenspeicherung zu einer erhöhten Aufklärungsquote geführt hat, obwohl sie in den meisten EU-Staaten über viele Jahre hinweg praktiziert worden ist.
[...]
Die Vorratsdatenspeicherung wird öffentlich mit der angeblichen Notwendigkeit der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität begründet, obwohl man weiß, daß sie im Kern anderen Zwecken dient.
[...]
In einem Rechtsstaat gibt es keine Strafermittlung um jeden Preis. Darin besteht nämlich gerade der Unterschied zu Unrechtsstaaten wie der DDR, die jede Form der Überwachung und Kontrolle des Bürgers für legitim hielten. Der Rechtsstaat muß auf eine Totalüberwachung verzichten und damit evtl. einhergehende Defizite bei der Kriminalitätsbekämpfung in Kauf nehmen.
Danke für diesen hervorragenden Beitrag. Ich denke, den sollte man täglich den de Maizièrs, Bosbachs, Uhls und anderen Ewiggestrigen dieser Welt um die Ohren hauen.