10. März 2014
März 201410

Dies & Das

Ich persönlich sehe mich als überzeugten Europäer und finde die Idee eines europäischen Bundesstaates als Fernziel nach wie vor sinnvoll.

Das heißt also, der Verteidiger des Grundgesetzes wünscht nicht weniger als dessen Abschaffung! Denn so weit das Grundgesetz auch schon ausgehöhlt und verbogen worden ist, läßt es nach meinem Kenntnisstand den Grad der Souveränitätsabgabe, wie er für ein »Vereinigte Staaten von Europa« nötig wäre, nicht zu. Denn der Bundestag und die Bundesregierung müßten elementare Rechte abgeben, was nicht geht. Das Grundgesetz müßte daher abgeschafft und die Bundesrepublik aufgelöst werden.

Daß Herr Voßkuhle nicht wirklich an der Verteidigung der Rechte, die das Grundgesetz der Bevölkerung gibt, interessiert ist, läßt sich in das dann folgende Statement interpretieren: Er könne nicht erkennen, …

…, daß das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen die europäische Integration an irgendeiner Stelle ernsthaft behindert hätte.

War und ist also die Nichtbehinderung vorrangig bei der Urteilsfindung? Arme Demokratie, das hast Du nicht verdient!