Dies & Das
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Die Vorratsdatenspeicherung ist tot. Wie Golem.de und Netzpolitik.org berichten, will Cecilia Malmström (bei Datenschutzaktivisten auch gerne »Censilia« genannt wegen ihres Einsatzes für Kinder-Porno-Websperren auf EU-Ebene, analog zu der damaligen Aktion von von der Leyen) bis zum Ende ihrer Amtszeit im Herbst keinen neuen Entwurf vorlegen. Dänemark geht laut Netzpolitik.org einen Schritt weiter: Es will die dort praktizierte Vorratsdatenspeicherung beenden – sie helfe nicht bei der Strafverfolgung. Das haben die Kritiker schon immer behauptet.
Das wird den Überwachungsfanatikern in Deutschland nicht schmecken, insbesonders Dänemarks Aktion. Aber ich bin mir sicher, solche Ignoranten wie Thomas de Maizière oder Wolfgang Bosbach werden sich durch Realitäten nicht irritieren lassen.
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Der Generalbundesanwalt Range hat letztendlich den Wink mit dem Zaunpfahl mitbekommen, er will jetzt doch ermitteln – ein bißchen (siehe auch hier). So richtig überzeugen kann er damit nicht einmal die Presse (z.B. FAZ, Süddeutsche Zeitung) – die Überwachungsgegner sowieso nicht, denn die Überwachung von 80 Millionen Bürgern ist ihm erstmal auch weiterhin schnuppe. Die Argumentation (via Golem.de) ist dabei so dürftig, daß es schon fast wieder komisch ist:
Hinsichtlich der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste liegen bislang keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für konkrete strafbare Handlungen oder strafrechtlich greifbare Sachverhalte vor. […] Im Ergebnis bleibt mithin die abstrakte Annahme, daß britische und US-amerikanische Nachrichtendienste ebenso wie die Geheimdienste anderer ausländischer Staaten versuchen, auch mit modernen elektronischen Mitteln Erkenntnisse in Deutschland zu erlangen („Cyberspionage“).
Nach der Strafprozeßordnung berechtigt eine solche allgemeine Annahme allein nicht zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Mangels eines Anfangsverdachts für eine konkret verfolgbare Straftat ist es derzeit rechtlich nicht möglich, strafrechtliche Ermittlungen wegen der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung […] aufzunehmen.
Unglaublich, diese Scheuklappen-Mentalität. Ich hoffe, die Datenschutzaktivisten bauen hier noch weiteren Druck auf.
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Die USA reagieren auf die zaghaften Aufklärungsversuche Ranges verstimmt. »Man hätte das lieber über diplomatische Kanäle geklärt als in aller Öffentlichkeit«, zitiert der Spiegel. Was für eine elendige Heuchelei, sie haben doch alle Klärungsversuche seitens der Bundesregierung grundlegend blockiert. Daher sollten Sie doch einfach mal ihr Maul halten.
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Die Grünen greifen wohl die Gutachten aus dem Untersuchungsausschuß auf: BND arbeite auf verfassungswidriger Grundlage.
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Netzpolitik.org hat zwei weitere Artikel zu eCall: Einerseits einen Statusbericht, andererseits einen Gastkommentar von Thilo Weichert (Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein).
Für Leute der »ich-habe-nichts-zu-verbergen«-Fraktion gibt es dagegen ein neues elektrisches Fahrrad, das immer schön seine Position funkt.
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Die Amerikaner versuchen, die Ukraine-Krise und die europäische Angst um die Gasversorgung aus Rußland auszunutzen: ohne TTIP kein Gas aus USA.
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Eine weitere Geschichte aus der Serie »wenn schon die Leser die FAZ nicht kaufen, dann wenigstens die Industrie«: Wiedermal ein Artikel, wie harmlos doch TTIP sei – im Hinblick auf das gerade enthüllte »Regulatory Cooperation Council« absolut blamabel. Ein anderer Artikel will uns erzählen, wie toll doch die Abschaffung des Bargelds wäre. Die Leser sehen das unisono diametral, wie das aus den rund 70 Kommentaren zu erkennen ist. Mehrere Leser bringen es kurz und knapp auf den Punkt: Freiheit braucht Bargeld. (Siehe dazu auch einen früheren Beitrag).
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Hat die EU nicht schon genug Sorgen, insbesonders Geldsorgen? Brüsseler Kommissar empfiehlt Albanien als Beitrittskandidaten.
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Folgen der Überwachung: Wegen eines Mordes in München werden 10.000 Bürger praktisch als Tatverdächtige vorgeladen, müssen ggf. Speichelproben abgeben (und die DNA-Fingerabdrücke werden vermutlich bis in alle Ewigkeit in den Computern der Behörden verweilen). Und das alles nur aus dem einen Grund, daß sich ihre Mobiltelefone in der Nähe des Tatorts befanden. Was für ein unglaublicher Exzeß, diese Rasterfahndung! In meinen Augen völlig unverhältnismäßig. Bei der Funkzellenabfrage findet wie bei der VDS eine Beweislastumkehr auf, die Unschuldsvermutung gilt hier nicht mehr.