Erfüllungsgehilfe
Es ekelt einen einfach nur noch an. Bernd Lucke, Gründer und Ex-Mitglied der AfD, hatte mal wieder vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt – und verloren. Nicht, weil er so schlechte Argumente hatte, sondern weil das Bundesverfassungsgericht mittlerweile eine Farce ist – verkommen zu einem Erfüllungsgehilfen der Bundesregierung und der EU. Die Klage richtete sich gegen die deutsche Beteiligung am 750 Milliarden Euro schweren »Corona-Rettungspaket« der EU, wobei schon kurz nach der Verabschiedung klar war, daß die Hilfen nicht wirklich auf die Bekämpfung der Folgen der durch Lockdowns selbstgemachten Corona-Krise beschränkt sind. Das Problem ist, daß das Paket durch Schulden finanziert wird, für die Deutschland geradesteht – im schlimmsten Fall ganz alleine, wenn alle anderen Mitgliedsstaaten ausfallen sollten. Das sieht Lucke und auch andere als Eingriff in die Budget-Hoheit des Bundestages.
Daß mit dem Urteil etwas nicht stimmt, mag man selbst als Laie (wie ich) daran erkennen, daß der Verfassungsrichter Müller gegen den Entschluß seines Senats gestimmt hat und im Urteil seine abweichende Meinung sehr ausführlich darlegt und dabei seinen Kollegen vorwirft, wichtige Aspekte vorsätzlich nicht berücksichtigt zu haben. Laut Welt sieht Müller in dem Paket den ersten Schritt zu einer Transferunion. Interessant ist die Bewertung von Müller deshalb, weil er früher CDU-Ministerpräsident im Saarland war und mit Hilfe von Merkel auf seinen jetzigen Posten gekommen ist.
Pressemitteilung, Urteil, Legal Tribune Online, Welt, FAZ (Paywall)
Nachtrag: Auch in Sachen ESM hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage von FDP-Abgeordneten als »unzulässig« abgelehnt (siehe auch Welt). Völlig identisches Gehabe!