9. April 2014
April 201409

EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Ein Pyrrhus-Sieg?

Wie in diversen Medien zu lesen war (exemplarisch Spiegel), hat der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung als weitestgehend unvereinbar mit den Grundrechten in Europa erklärt. Das ist zwar schön, aber ein paar kleine Hintertürchen bleiben offen. So wird weiterhin erklärt, daß die Vorratsdatenspeicherung ein probates Mittel zur Verbrechensbekämpfung sei, was aber bislang nicht bewiesen wurde, beziehungsweise dem die bisher durchgeführten Studien genau widersprechen. Auch wird nicht ausgeschlossen, daß eine Vorratsdatenspeicherung unter Einschränkungen prinzipiell möglich wäre.

Die Vorratsdatenspeicherung gilt nach dem BVerfG-Urteil von 2010 und eben diesem EuGH-Urteil nun zwar als praktisch tot. Das hindert nun aber die Demokratie- und Freiheitsfeinde in der deutschen Politik und Gesellschaft leider nicht, weiterhin die Vorratsdatenspeicherung zu fordern, allen voran de Maizière, wie Heise.de berichtet. Auch andere Betonköpfe machen von sich ähnlich reden, wie CDU-Hardliner Wolfgang Bosbach oder Marco Wanderwitz, zu dessen unsäglichem Tweet häufig verlinkt wurde. Aus der Polizei-Ecke war auch nichts besseres zu erwarten: Das BKA fordert natürlich auch weiterhin die VDS, die Terrorstaat-Lobbyisten der Polizeigewerkschaft GdP haben sogar die Cuzpe, das Urteil als »Grünes Licht« für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung umzudeuten!

Und was macht die SPD? Justizminister Maas hat mit seiner Äußerung bislang lediglich den Druck aus Diskussion genommen, ein klares »Nein« zur Vorratsdatenspeicherung war dies nicht. Von dem Rest dieses Mehrheitenbeschaffervereins der CDU hört man bislang nichts. Und genau da liegt die Crux: Zwar gibt es in der SPD bekanntlich viele VDS-Gegner, vermutlich sogar in der Überzahl, aber nachdem die SPD eine jahrzehnte-, fast schon jahrhundertelange Tradition darin hat, dem Bürger und Wähler in den Rücken zu fallen und umzukippen, wenn man Courage bräuchte, müssen wir wohl damit rechnen, daß die SPD wieder einmal vor der CDU kuschen wird.

Bei Netzpolitik.org findet sich noch eine gute Zusammenfassung aus Sicht der VDS-Gegner.

Nachtrag: Heise.de hat einen Artikel über die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung. Bei Digitalcourage beleuchtet einer der Kläger im BVerfG-Verfahren von 2010 das EuGH-Urteil.