Frei nach Sarazin: Das Bundesverfassungsgericht schafft sich ab
Für die noch ausstehende Entscheidung im Prozeß um den ESM (der ja als solcher durchgewunken wurde), bei der es um die Kompetenzen der Europäischen Zentralbank (EZB) geht, hat das Bundesverfassungsgericht einen Verkündungstermin veröffentlicht (hier Meldung der FAZ). Der eigentliche Hammer ist jedoch, daß das Gericht den Europäischen Gerichtshof anrufen will. Damit zieht das Bundesverfassungsgericht endgültig den Schwanz ein und definiert sich weg. Ich habe noch so große Sprüche im Ohr, daß sich das Gericht als letzte Instanz sieht und als letzte Bastion des Grundgesetzes. Pustekuchen, das war jetzt einmal.
Die Kommentare dazu in der FAZ, »Die Angst der Verfassungsrichter«, und in der Zeit, »Karlsruhe drückt sich« sind entsprechend, natürlich auch von den Klägern, »Das Verfassungsgericht hat de facto abgedankt«.
Besonders kritisiert wird, daß zwar das Bundesverfassungsgericht eine negative Bewertung getroffen hat, diese aber durch die Weitergabe des Verfahrens an den EuGH praktisch bedeutungs- und wirkungslos ist, da alle davon ausgehen, daß der EuGH das wie üblich völlig anders sehen wird: der EuGH wird ja als gnadenlose Triebfeder der sog. »europäischen Integration« betrachtet, frei nach dem Motto »EU geht vor«.
Ähnlich schlimm sind die Mindermeinungen zweier Richter: die Klage hätte abgewiesen werden müssen, da das Gericht im Erfolgsfall der Regierung bzw. dem Bundestag »positive Handlungspflichten« aufzuerlegen hätte. Das geht in unserer sogenannten »Demokratie« natürlich gar nicht. Der gemeine Bürger müsse sich mit dem zufrieden geben, was Bundestag und -regierung für richtig halten.