2. Mai 2023
Mai 202302

Gesinnungsstaat

Gelegentlich verlinke ich auch auf Artikel aus dem Blog Philosophia Perennis. Der Autor schreibt in einem Beitrag, daß er momentan Ärger mit dem Finanzamt hat und er sich in der Zwischenzeit auch einen Anwalt genommen hat. Hintergrund ist, daß sein Blog wie viele andere um Spenden bittet, und das Finanzamt diese Spenden nicht als Schenkungen anerkennt. Lägen da formale Fehler vor, wäre das ärgerlich, aber hinzunehmen oder zu korrigieren.

Nein, der Grund ist, daß sich das Finanzamt die Inhalte seines Blogs angeschaut hat und zu dem Schluß gekommen ist, daß er »hetzerisch« sei, daß er Fake-News verbreite, daß er staatskritisch sei.

Das ist in seinen Augen und auch in meinen nichts anderes als Zensur. Natürlich verbietet das Finanzamt ihm seine Veröffentlichungen nicht, aber er erschwert es ihm, im Gegensatz zu systemkonformen Bloggern. Zensur ist ja auch keine Schwarz-Weiß-Angelegenheit.

Das Finanzamt muß natürlich bewerten können, ob die angegebene Tätigkeit des Bloggers echt ist und nicht nur zu Täuschungszwecken vorgegeben wird. Aber die Inhalte nach Staatskonformität zu beurteilen, höchstwahrscheinlich auch nach rein subjektiven Maßstäben, und davon Steuerprivilegien abhängig zu machen, damit überschreitet das Finanzamt mit Sicherheit seine Kompetenz und bricht das Recht.

Ich wünsche dem Blogger auf jeden Fall viel Erfolg in dem Rechtsstreit.