3. August 2021
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Grüne Transformationsministerien

Annalena Baerbock hat heute die Katze aus dem Sack gelassen, daß sie und ihre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung zwei neue Ministerien schaffen wollen – und vermutlich dann auch mit ihren Leuten besetzen wollen. Beide dienen dazu, Deutschland nach ihrer Vorstellung zu transformieren. Ich weiß noch nicht, welches der beiden schlimmer ist.

Das erste Ministerium ist ein »Einwanderungsministerium für Vielfalts- und Teilhabepolitik«. Wenn man das ganze euphemistische Geschwafel mal beiseite läßt, könnte man es auch Apartheitsministerium nennen – oder, aus konservativer Sicht, aus Sicht von Identitären vielleicht auch als Ministerium für den Bevölkerungsaustausch. Man kann die Aufgabe kurz als Bevorzugungs- und Quoteneinrichtung für alles Migrantische betrachten, zur Schaffung von Privilegien, zur Geld- und Rechteumverteilung von (im Merkel-Sprech) »Menschen, die schon länger da sind«, von Menschen, die sich mit ihrem Land identifizieren und es lieben, die Jahrzehnte Steuern, Renten- und Sozialversicherungen bezahlt haben, an die neuen Overlords, die die deutsche Kultur hassen, die ihre archaische, antidemokratische und antifreiheitliche Kulturen und Religionen weiterleben wollen und sonst arbeitstechnisch sich nicht die Finger schmutzig machen wollen. Ich vermute mal, das würde wahrscheinlich noch eine Extrapolation des globalen Migrationspakts darstellen.

Das zweite Ministerium ist ein »Klimaschutzministerium«. Hier ist das Dämonische, daß nach Vorstellung der Grünen dieses Ministerium ein »Vetorecht« bekommen soll. Es könnte also Gesetzesvorhaben blockieren, die nach Meinung des Ministeriums kontraproduktiv für das Klima allgemein und für die Einhaltung der Klimaziele aus den diversen Abkommen im speziellen wären. Daß so ein Vetorecht grob verfassungswidrig ist, ist offenbar den Grünen egal, sie verstehen es nicht oder es ist gar gewollt, um die Demokratie auszuhebeln. Denn Gesetze können nach dem Prinzip der Gewaltenteilung – auf der Demokratien und auch unsere Verfassung basieren – nur von der Legislative verabschiedet werden. Diese ist bei uns einzig und allein der Bundestag sowie die Landtage der Bundesländer (zustätzlich noch Volksentscheide, die es aber bei uns leider nur auf Länderebene gibt), aber nicht der Kanzler, seine Minister und die dahinterstehenden Ministerien. Das ist auch nicht diskutier- und verhandelbar. Besonders bedenklich ist auch, daß dieser Aspekt in den Medien bislang gar keine Erwähnung findet.

Zu den Vorstellungen der Grünen gibt es auch noch zwei hervorragende Kommentare vom Blogger Hadmut Danisch (»Ein Ministerium für Einfalt und Anteilnahme« sowie »Klimadiktatur aus der Schattenkanzlerschaft durch Selbstermächtigung«).

Nachtrag: Kommentar der Jungen Freiheit