Klage gegen Audi-Gendersprache-Leitfaden zurückgewiesen
Schade. Die Klage gegen den Audi-Gendersprache-Leitfaden ist vom OLG München zurückgewiesen worden. Heise schreibt: »Doch die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder andere Gesetze. Die Zivilkammer betonte, es gebe kein Recht für Gegner von Gendersprache, ›in Ruhe gelassen zu werden‹.« Das riecht mal wieder so nach Doppelstandards – ein Transsexueller soll sich nicht damit abfinden müssen, falsch angesprochen zu werden, zumindest nach den Plänen der Bundesregierung, ein Mann jedoch als »Mitarbeiter_in«.
Nun ja, ich denke, das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.
Nachtrag: In einem Leserkommentar habe ich einen Aspekt gefunden, den ich noch nicht kannte: Wenn man bei dem »-er« bei aus Verben gebildeten Substantiven (»Fahrer«) fälschlich behauptet, das sei eine männliche Form, dann müsse man bei Pluralformen, die auf »-en« enden, sie für eine weibliche Form halten, weil das ja bei dem Wort »Frauen« auch der Fall sei. Somit sei ein Begriff wie »Kollegen« doch eigentlich generisches Feminimum, und damit die deutsche Sprache relativ ausgewogen.
Nun ja, der Schreiber bringt noch viele andere Argumente, und ob alle linguistisch tragfähig sind, weiß ich nicht. Aber das eigentliche Problem ist, daß die Genderisten an Argumenten eigentlich gar nicht interessiert sind. Es geht um sichtbare Symbole ihrer Ideologie – Regenbogenflaggen oder die Faeserschen »One Love«-Armbinden (wie früher halt die Nazis, nur andere Symbole). Wissenschaftliche Begründungen dafür bedarf es nicht.