26. Februar 2014
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Kleiner Sieg für die Demokratie

Der Grantler freut sich. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu durchgerungen, die 3%-Hürde bei der anstehenden Europaparlament-Wahl zu kippen. Allerdings mit viel Mühe, u.a., weil der von Merkel im Senat plazierte saarländische Ex-Ministerpräsident Peter Müller sich dagegen gesträubt hat und dies mit einem »Sondervotum« auch im Urteil dokumentiert hat. Das gibt, nebenbei bemerkt, denjenigen Nahrung, die behaupten, daß er von Merkel einen Auftrag zur subversiven Unterwanderung des Gerichts habe.

Ich hatte die 3%-Hürde schon mal in einem früheren Beitrag thematisiert und erfreulicherweise recht behalten, zumindest im Ergebnis. Weniger erfreulich sind die Reaktionen der an der 3%-Hürde beteiligten Parteien – von stumpfer Wiederholung der vom Gericht abgewiesenen Argumente bis hin zu undemokratischen Verhalten: Es werde »Splitterparteien und radikale Kräfte aus Deutschland im Europäischen Parlament« geben. Hallo, Ihr Zwangsdemokraten: Wenn sie mit ausreichend Stimmen gewählt wurden, dann gehören sie ins Parlament. Das ist der demokratischer Wettbewerb! Wenn Ihr die nicht drinhaben wollt, dann gebt den Wählern keinen Grund, die zu wählen. Und wenn Ihr das nicht akzeptiert, dann seid Ihr nicht besser als so Gestalten wie Janukowitsch.

Und wer sich noch ein bißchen amüsieren will, der lese das SZ-Interview mit dem »Die Partei«-Parteichef, Martin Sonneborn.