31. Juli 2021
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Nazivergleiche

Die Süddeutsche Zeitung schreibt in einem Artikel, daß die Generalstaatsanwaltschaft München erstmals einen Mann wegen Volksverhetzung anklagen will, weil er laut Artikel ein zweigeteiltes Bild auf Facebook veröffentlicht hat, daß einerseits das Eingangsportal von Auschwitz mit dem Schriftzug »Arbeit macht frei« zeigte, andererseits eine Zeichnung unter anderem mit dem Schriftzug »Impfen macht frei«, der sinngemäß den Äußerungen etlicher Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens entspricht (zum Beispiel von Markus Söder).

Das sei eine Gleichsetzung, sie würde die mörderische Judenverfolgung in der Nazi-Zeit verharmlosen, so der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft.

Das halte ich für bedenklich. Einerseits wird der banale Grundfehler begangen, daß ein Vergleich, zum Beispiel erzeugt durch die Gegenüberstellung zweier Bilder, keine Gleichsetzung ist, wie ich schon mehrfach in diesem Blog ausgeführt habe. Ich kann Fahrräder mit Autos, Schiffen und Flugzeugen vergleichen, und sogar Äpfel mit Birnen, trotz des Sprichworts. Das sollte gebildeten Menschen, wie sie hoffentlich in der Staatsanwaltschaft arbeiten, einleuchtend sein.

Andererseits denke ich, daß der Mann keineswegs die Judenvernichtung verharmlosen will. Nein, er will wohl eher den psychischen Impfdruck, der derzeit von der Politik, den Medien und dem sozialen Umfeld aufgebaut wird, und der noch in einen tatsächlichen Impfzwang enden könnte, auf das Niveau der Judenvernichtung hochheben. Unter dieser Annahme kann ich zumindest keine Volksverhetzung sehen, sondern eine Meinungsäußerung. Diese muß bekanntlich nicht faktenbasiert sein. Es spielt also keine Rolle, daß eine Impfung, die zwar im schlimmsten Fall zu körperlichen und/oder geistigen Behinderungen oder gar Tod zur Folge haben kann, nicht dem systematischen Mord von Menschen, die zu einer bestimmten Personengruppe gehören, entspricht. Es reicht, wenn er es so empfindet. Man könnte vielleicht noch darüber diskutieren, ob es eine Beleidigung von Mitgliedern der Regierung darstellt. Da diese aber meines Wissens noch keine Gruppe im Sinne des schon arg gedehnten Volksbegriffs in dem entsprechenden Paragraphen darstellt, ist es keine solche Verhetzung.

Eine Verurteilung des Mannes würde jedem Konservativen, jedem AfD-Abgeordneten und -Wähler, jedem »Rechten« jenseits des Extremismus und Radikalismus, der von Linksgrün bei jeder Gelegenheit öffentlich als Nazi beschimpft wird, juristische Munition in die Hand geben. Denn Leute, die bislang nicht einschlägig straffällig geworden sind, nur wegen ihrer Meinung als Nationalsozialisten des Dritten Reichs zu beschimpfen, ist genau das, was die Generalanwaltschaft diesem Mann vorwirft: Eine dramatische Verharmlosung des Holocausts. Wenn er verurteilt wird, fände ich es dann konsequent, daß dann auch entsprechend solche Äußerungen verfolgt werden. Aber das würde ja eine gerechte Justiz voraussetzen. Es kann sich ja jeder mal überlegen, ob wir die haben.

Nachtrag: (Noch) findet man im Internet eine entsprechende Karikatur, wenn man den Schriftzug bei Google eingibt. Sie entspricht der Beschreibung in der SZ: Portal mit Schriftzug im Stil von Auschwitz, drei schwarzgekleidete Soldaten mit riesigen Spritzen als Waffe gehalten, im Hintergrund Bilder von Merkel (in Uniform) und Bill Gates. Der Facebook-Poster ist offenbar nicht der Zeichner dieses Bildes, eher ist er ein wehrloses Bauernopfer, was sich nach kurzer Recherche ergibt.