19. Dezember 2023
Dezember 202319

Noch eine Watsche des Bundesverfassungsgerichts

Die Ampelkoalition im Bundestag hat eine weitere Watsche durch das Bundesverfassungsgericht bekommen. Der Umfang der Bundestagsneuwahl in Berlin aufgrund der dortigen Pannenwahl im September 2021 wurde vom Gericht erheblich ausgedehnt (31 statt 7 Wahlbezirke). Im Urteil steht unter anderem:

Der Beschluß des Deutschen Bundestages beruht auf einer unzureichenden Aufklärung des Wahlgeschehens, da er die Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke weder selbst ausgewertet noch deren Auswertung in sonstiger Weise veranlaßt hat.

Diese Auswertung war vorliegend aber geboten. Daß aus dem Schweigen der Niederschriften nicht auf das Fehlen von Wahlfehlern geschlossen werden kann, schließt nicht aus, daß in einzelnen Niederschriften besondere Vorkommnisse ausgewiesen sind, die das Vorliegen von Wahlfehlern dokumentieren. Der Bundestag wäre zur Gewährleistung einer bestmöglichen Sachaufklärung daher verpflichtet gewesen, die Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke beizuziehen und auszuwerten.

(Hervorhebungen von mir)

Also eine klare Unterlassung notwendiger Untersuchungen. Die hat dann das Bundesverfassungsgericht ersatzweise durchgeführt!

Siehe auch Bild, Tichys Einblick, Nius.