27. August 2022
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Noch zu dem Kanada-Flug…

Im Zuge der Kanada-Flug-Masken-Affäre hatte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministerium erklärt, daß die Maskenregelung auf dem Flug von Scholz, Habeck und Begleitung durch »Eigenvollzugskompetenz« der Bundeswehr abgeändert worden sei.

Der bekannte Rechtsanwalt Udo Vetter ist in seinem »Law-Blog« der Sache mal nachgegangen und hat festgestellt, daß das purer Unsinn ist. Die beiden Paragraphen, auf die sich das Verteidigungsministerium bezieht, gäben der Bundeswehr mitnichten das Recht, das Bundesinfektionsschutzgesetz zu reinterpretieren und abzuändern. Es regele lediglich die Zuständigkeiten bei der Umsetzung von Gesetzen.

Was für ein korrupter Misthaufen. Lügen über Lügen.