22. Dezember 2023
Dezember 202322

Noch zu den geplanten Änderungen bei den Abschiebungen

Bei Nuis ist noch ein weiterer Artikel zu dem sogenannten Asylkompromiß erschienen. Einen interessanten Punkt bei dem geplanten Recht auf einen Anwalt in der Abschiebehaft, den auch ich bislang übersehen habe, formuliert laut Artikel der Chef der Bundespolizei-Gewerkschaft:

Menschen, die sich in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam befinden, haben das rechtsstaatliche Verfahren durch alle Instanzen durchlaufen. Warum soll der Steuerzahler jetzt noch einen Rechtsbeistand bezahlen, wenn alle Mittel ausgeschöpft sind? Es geht nur noch um den Vollzug einer Rechtsfolge. Ein verurteilter Straftäter bekommt doch auch keinen Pflichtverteidiger, wenn er in die Gefängniszelle einzieht, um seine Strafe zu verbüßen.

Wo er recht hat, hat er recht.