Noch zum Genderstern und Rechtschreibrat
Ich kam gestern nicht mehr dazu. Die Entscheidung ist zwar positiv, hat aber natürlich einen Pferdefuß. Erstmal zum Positiven: Einerseits dadurch, daß der Rechtschreibrat von seiner Position von vor drei Jahren im Prinzip nicht abgewichen ist, verfestigt sich diese Haltung. Kombiniert mit einem Rückschwung des politischen Pendels vom ultralinken, woken Rand zurück zur echten Mitte (also nicht die Mitte, wie sie die Linken verstehen) besteht Hoffnung, daß sich der Genderstern (oder seine Varianten) nicht etabliert.
Das gilt aber nicht unbedingt für die »abgeschwächte« Formen des Genderns, wie die ständige Ergänzung mit der weiblichen Form (»Bürgerinnen und Bürger«) oder die substantivierten Partizipien (»Studierende«, »Fahrradfahrende«, »Zufußgehende«). Auf diese Varianten ziehen sich solche Leute und Firmen zurück, die einerseits woke sein, aber nicht im ständigen Kreuzfeuer der Diskussionen stehen wollen. Die Käsblattproduzenten der Funke Mediengruppe machen zum Beispiel verstärkt Gebrauch davon, und mir wird jedesmal schlecht davon.
Dagegen müssen die Gendergegner weiter arbeiten, überhaupt auch daran, daß es eine »gendergerechte« Form der deutschen Sprache brauche, was einzig auf der völligen Unfähigkeit der Gendeeristen betrifft, irgend etwas von Linguistik zu verstehen. Denn gerade die generischen Formen sind omniinklusiv. So kann beispielsweise ein Pferd, ein Blindenhund oder ein autonomes Fahrzeug mit KI auch ein Verkehrsteilnehmer sein. Nach Genderideologie wäre das bloß und ausschließlich ein männlicher Mensch! Aber in der heutigen Zeit braucht man auch nichts mehr zu verstehen – man muß sich nur als Opfer identifizieren und lauthals herumheulen und -maulen.
Nun zum Pferdefuß: Um die Genderisten unter den Mitgliedern des Rates zu besänftigen, hat der Rat die Empfehlung ausgesprochen, das offizielle Regelwerk um einen Abschnitt »Sonderzeichen« zu ergänzen, in dem Genderstern, –doppelpunkt usw. erläutert werden, der aber nach meinem Verständnis nicht Bestandteil des Regelwerks selber sein soll. Die Nutzung gilt daher weiterhin als falsch im Sinne des Regelwerks. Prinzipiell könnte das natürlich ein Einfallstor sein, aber mit der gleichzeitigen Erneuerung des bisherigen Standpunkts ist schwer, mit dieser Ergänzung zu argumentieren. Mal abwarten, wie sie formuliert wird und wie sich das weiterentwickelt.