29. November 2023
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Notwehr nicht mehr erlaubt?

Viele können sich vermutlich noch an die Bilder erinnern, als in Stralsund ein LKW-Fahrer einen Klimakleber einige Meter vor ihn herschob.

Der Fahrer hat den Strafbefehl nicht akzeptiert und ist vor Gericht gegangen, auch dank der Spenden, die ihn erreicht haben. Dort konnte die Anklage nicht glaubhaft machen, daß der Fahrer dies absichtlich, vorsätzlich getan habe. Es könnte tatsächlich sein, daß der LKW-Fahrer nicht mitbekommen hat, wie sich der Klimakleber wieder vor das Fahrzeug gesetzt hat, und zwar so, daß der Fahrer ihn aus seiner Kabine auch nicht sehen konnte.

So weit, so gut. Allerdings betrachtet die Richterin das vorhergehende Wegziehen des Klimaklebers durch den Fahrer als versuchte Nötigung. Und das finde ich – in meinem Laienverständnis – doch eine Unglaublichkeit. Es ist ja offensichtlich, daß hier bereits eine Nötigung durch den Klimakleber vorlag, und das Wegziehen nur eine Abwehrreaktion des Fahrers gegen diesen Angriff darstellt – also Notwehr, die jedem zusteht. Einen Notwehrexzeß, den zum Beispiel Schläge nahelegen würden und der strafbar sein könnte (aber nicht muß), mag ich zumindest nicht erkennen.

Ich gehe mal davon aus, daß das auch der Grund ist, warum der Fahrer angekündigt hat, in Berufung gehen zu wollen. Mal schauen, vielleicht berichtet noch eine andere Quelle mehr.

Quelle: Junge Freiheit