13. Januar 2014
Januar 201413

Online-Wahlen

Aarg! Wenn man denkt, die Leute hätten es kapiert, kommt irgendeine Pflaume um die Ecke und bringt ein eigentlich geklärtes Thema wieder auf den Tisch. Seit ein paar Tag geistert ein Vorschlag von CSU-Söder herum, eine Online-Wahl für die nächste Landtagswahl zu ermöglichen, z.B. in der Süddeutschen Zeitung.

Warum rege ich mich auf? Deshalb: 2009 hat das Bundesverfassungsgericht über den Einsatz von Wahlcomputern geurteilt und sehr, sehr hohe Hürden gesetzt, die nach Stand der Wissenschaft nicht heute und auch nicht in absehbarer Zukunft übersprungen werden können. Kernforderung ist,

daß die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis

überprüfbar sein müssen. Im klassischen Urnengang wird das durch die Möglichkeit der durchgehenden Beobachtung und durch die strikte Handhabung der Ausgabe des Wahlzettels bis zum Einwurf in die Urne gelöst.

Nun läßt sich die Arbeit von Computern nicht beobachten – das wäre selbst zu Zeiten mechanischer Zählwerke oder Relais-Rechnern schon schwer gewesen, aber bei heutigen Computern mit Abermilliarden Transistoren und ebenso viel abgearbeiteten Befehlen pro Sekunde unmöglich. Computer sind also von Haus aus nicht nur für Leute ohne besondere Sachkenntnis schwarze Kästen, sondern auch für Experten: Selbst sie können, wenn sie vor dem Wahlgerät stehen, genauso wenig sicherstellen, daß das Gerät genau das und nur das macht, was ihnen versprochen wurde. Und das ist einfach zu wenig.

Bei der Online-Wahl wird dieses Problem noch verschärft: Der »Wahlcomputer« wird dabei letztendlich aufgeteilt; Zum einen in einen irgendwo in irgendeinem unbekannten Rechenzentrum (neudeutsch »Cloud«) stehenden Server, bei dem der Wähler nicht einmal wie bei einem Wahlcomputer kontrollieren kann, ob der mechanisch verplombt ist, auch wenn das eh Hokuspokus ist. Zum anderen wird der eigene – oder noch schlimmer, ein fremder – Rechner, Tablet oder Mobiltelefon zum Wahlcomputer, und die sind durch Viren, Trojaner, staatlichen und privatwirtschaftlichen Schnüfflern ein Minenfeld für die Datensicherheit und -integrität. Dazu kommt in Zeiten der Totalüberwachung noch die Kommunikation, was aber eher zu den beherrschbaren Problemen gehört.

Man könnte jetzt einwenden, es würde doch reichen, wenn man nachträglich das Ergebnis validieren kann. Bei öffentliche Wahlen kann man Listen aller Wähler mit der jeweils abgegebenen Stimme veröffentlichen, jeder kann nachprüfen, ob seine Stimme so gezählt wurde, wie er abgestimmt hat. Es lassen sich auch die Stimmsummen prüfen und Phantom- und Nichtwähler erkennen. Das Risiko aufzufliegen ist relativ hoch, wenn genügend Wähler das prüfen.

Dummerweise hat aber bislang niemand für geheime Wahlen ein solches einfaches Prinzip erfunden. Man kann es auch nicht mit Technik erschlagen, denn das wäre dann ja wieder ein Widerspruch zu der Kernforderung. Aber selbst wenn man es finden würde, wäre zwar das Problem der Nachvollziehbarkeit gelöst, nicht aber das Problem der Anonymität: Es gäbe selbst dann keine Garantien, daß die Anonymität im Inneren der Gesamtsystems gewahrt bleibt und der Wähler wirklich Vertrauen darin haben kann, daß er frei wählen kann.

Wer sich bis hierher durch meine Ausführungen vorgekämpft hat, wird hoffentlich mit mir einer Meinung sein, daß Söder diesen Vorstoß ohne jegliches Verständnis für die Thematik gemacht hat. Er ist wohl auch von einer Meute von Fördergeldsaugern umgeben, die mit Buzzwörtern nur so um sich schmeißen, wie heise.de berichtet. Ein Fortschritt in der Lösung der Probleme ist nicht zu erkennen. Hat er es trotz Sachkenntnis vorgeschlagen, dann betrachtet er offenbar nicht nur die Nicht-Existenz der Online-Wahl als Anachronismus, sondern auch gleich die Demokratie als solche.

Bei golem.de gibt es einen guten Artikel über die Reaktionen, u.a. auch vom CCC, dessen Arbeit nicht unwesentlich zu dem Bundesverfassungsgerichtsurteil beigetragen hat. Auch die Piraten geben mal wieder ein Lebenszeichen von sich.