31. Juli 2021
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Sieg über Facebook und Correctiv

Glückwunsch und Dank an Tichys Einblick. Sie haben Facebook und Corretiv erfolgreich in die Schranken gewiesen, durch mehrere Instanzen hindurch.

Correctiv hatte eine Meldung von Tichys Einblick über den hohen Migrantenanteil bei Corona-Intensivpatienten in die Nähe von Fake-News gepackt. Der Facebook-Eintrag wurde mit dieser Beurteilung markiert und die Reichweite eingeschränkt. Das war illegal. Tichys Einblick berief sich auf eine Aussage des RKI-Chefs Wieler und diese wurde mittlerweile mehrfach bestätigt. Facebook hatte im Zuge des Verfahrens auch noch ein Eigentor geschossen, indem sie zugaben, daß Correctiv gar keine Fakten prüfe, sondern selbst nur eine Meinung wiedergebe.

Der Artikel erwähnt auch ein anderes Urteil gegen Facebook. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß Facebook so dominant in den Social Media ist, daß sie nicht mehr auf Gutdünken Artikel sperren und Konten löschen dürfen. Vielmehr müßten sie die im Grundgesetz formulierten Grundrechte achten, auch wenn sie keine Behörde oder andere staatliche Organisation seien.

Letzteres ist auch relevant für die anderen Social Media-Dienste wie YouTube und Twitter, und könnte meiner Meinung nach auch Bedeutung für die App-Stores von Apple und Google besitzen, wo gelegentlich auch Mobil-Applikationen entfernen, die den willkürlich gesetzten, subjektiven Ansprüchen nicht genügen.

Nachtrag: Zu dem BGH-Urteil hat der Medien-Rechtsanwalt Steinhöfel einen Video-Beitrag produziert.