Steinmeiers Drohungen gegen Wähler
Am 10. August jährte sich der Start des Verfassungskonvents auf der Herrenchiemsee-Insel zum 75. Mal. Das mußte natürlich wieder ordentlich gefeiert werden, und Grüßonkel Steinmeier nutze mal wieder die Chance, gegen Andersdenkende zu hetzen, die angeblich den Staat deligitimieren und die Verfassung abschaffen wollen – halt das übliche Narrativ der Linksextremen, zu denen Steinmeier auch gehört – man schaue sich nur seinen Werdegang an.
Was der »kritischen Masse des Internets« (ich glaube, ich sollte mir den Begriff patentieren lassen…) übelst aufgestoßen ist, war Steinmeiers Angriff auf die Wähler der zur Verfügung stehenden Alternativen. Er nutzte hier Begriffe aus dem Strafrecht: Der Wähler dürfe nicht auf mildernde Umstände hoffen. Das klingt gefährlich nach dem Wunsch, diese Wähler irgendwann vor ein Tribunal zu stellen oder durch Antifa-Schergen durch die Straßen zu jagen.
Der Blogger Hadmut Danisch hat sich nun Steinmeiers Rede genauer angeschaut. In einem Rant zerlegt er den Schwachsinn, den Steinmeier von sich gibt, in seiner üblichen Präzision (und Länge). Er mißt die Sprüche Steinmeiers an der tatsächlichen Realität des Grundgesetzes. Dieses ist seiner Meinung nach – und ich teile diese – faktisch schon außer Kraft gesetzt: Es sollte uns genau vor den Zuständen bewahren, die wir jetzt haben – es sollte die Bürger vor dem Staat schützen, jetzt wird es als Waffe gegen den Bürger eingesetzt. So wird mit dem Grundgesetz argumentiert, um die Meinungsfreiheit einzuschränken, zum Beispiel mit der »Menschenwürde« oder der »Religionsfreiheit« argumentiert. Nein, das Grundgesetz definiert, was der Staat zu tun oder zu lassen hat, nicht die Bürger!
Ich kann die Kritik nur empfehlen, sie schärft die Sinne!