Urteil in Sachen Gesundheitskarte (eGK)
Leute, baut die Schlösser aus Euren Häusern und Autos aus! Ihr braucht keine Angst zu haben, daß bei Euch eingebrochen wird, denn das ist gesetzlich verboten.
Ja, in einem so öbszönen Tenor verhöhnen die Richter des Bundessozialgerichts einen Kläger, der offenbar gegen das Bild auf der Gesundheitskarte geklagt hat und wohl auch gegen die zentrale Speicherung der Anamnese durch die Gematik – was in meinen Augen der deutlich wichtigere und kritischere Aspekt ist, da dies massiv die ärztliche Schweigepflicht einschränkt, aber von den Medien meist vernachlässigt wird. (Heise.de, Süddeutsche Zeitung, Ärzteblatt).
Die freiwilligen, vom Einverständnis des Betroffenen abhängigen Anwendungen der eGK begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Recht schützt bereits die betroffenen Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter und vor mißbräuchlicher Nutzung.
Es kommt noch besser:
Daß die Datensicherheit faktisch unzulänglich ist, läßt sich zudem zur Zeit nicht feststellen: Die Telematikinfrastruktur ist noch im Teststadium.
Das ist doch die Mustervorlage für den Gesetzgeber: Alles einfach als »im Teststadium« bezeichnen, dann darf man alles – Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Maut-Kennzeichenerfassung: wir kommen!!!
Ich hoffe bei dieser geballten Ladung Ignoranz und Weltfremdheit bzw. Realitätsverweigerung nach den Snowden-Enthüllungen (wenn man den Richtern nicht gar Käuflichkeit als einzig mögliche Alternative unterstellen will), daß es noch einen Weg zum Bundesverfassungsgericht gibt.