25. Mai 2015
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Vorratsdatenspeicherung reloaded

Inzwischen ist der Referentenentwurf für die neue Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht worden – nicht von der Bundesregierung, sondern von Netzpolitik, zusammen mit einem Aufruf, aktiv gegen die Gesetzesinitiative zu werden. Die Autoren im Justizministerium haben sich einen neuen Euphemismus für die VDS ausgedacht: »Höchstspeicherfrist« !!! Da könnte man denken, das definiere eine maximale Speicherdauer für die Verkehrsdaten, und dem Gesetz sei Genüge getan, wenn der Provider überhaupt nichts speichern würde. Dem ist natürlich nicht so.

Neben dem, was Maas und Maizière vorher schon schemenhaft angekündigt hatten, manifestieren sich im Entwurf auch die im Vorfeld aufgedeckten geheimen Absprachen zwischen Justiz- und Innenministerium um den vereinfachten Zugriff auf die Bestandsdaten ohne richterliche Kontrolle. Eine schäbige Lügnerei ohne Ende schon im Verfahren selbst – das ist offenbar die Demokratie und Ehrlichkeit, wie die heutigen Politiker sie verstehen.

Außerdem enthält der Gesetzenwurf im Huckepack Regelungen zur (verschärften) Strafbarkeit der sogenannten Datenhehlerei, obwohl das Thema mit der Vorratsdatenspeicherung absolut rein garnichts zu tun hat – eine in den USA beliebte, aber dort genauso undemokratische Methode nimmt also Einzug in das deutsche Gesetzgebungsverfahren. Es darf natürlich in dem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, daß das Gesetz den Behörden eine großzügige Carte blanche mit wachsweichen Regelungen ausstellt, und damit z.B. der Aufkauf von gestohlenen Bankkontendaten zur Ermittlung von Steuersündern völlig legal wird.

Ein weiteres Thema ist, daß die Gesetzgebung durch’s Parlament gejagt werden soll – wegen angeblicher Eilbedürftigkeit. Tatsächlich soll das Gesetz laut Patrick Breyer (s.u.) aber erst 2017 in Kraft treten. Die Eilbedürftigkeit ist also (scheinbar) überhaupt nicht gegeben. Tatsächlich ist das aber ein doppelter Trick: Einerseits will man den Kritikern in den eigenen Reihen (speziell in der SPD) und in der Zivilgesellschaft während der Gesetzgebung sowenig Zeit wie möglich geben, den Widerstand zu organisieren. Andererseits ist der Termin 2017 mit Bedacht gewählt, um das Gesetz nach der Verabschiedung zu schützen. Der gemeine Bürger hat nämlich nur ein Jahr lang die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht direkt gegen ein Gesetz zu klagen, ohne die Instanzen durchlaufen zu müssen. Dazu muß er aber gleichzeitig noch von dem Gesetz betroffen sein. Wenn das Gesetz jedoch noch nicht in Kraft ist, dann ist er per definitionem aber eben (noch) nicht betroffen. Und bis 2017 sind es – potzblitz – noch eineinhalb Jahre… Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr bekomme ich das Kotzen über diese Zwangsdemokraten von der CDU, CSU und SPD!

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Auf der positiven Seite ist aber zu vermelden, daß der Demozug durch belebte Straßen ging, sodaß unsere Rufe nicht ungehört in den samstäglich unbelebten Behörden- und Bürovierteln verhallten wie letztens in Berlin. Zudem war neben Padeluun auch Patrick Breyer anwesend, der damals für den AK Vorrat die Verfassungsbeschwerde gegen die erste Vorratsdatenspeicherung mitverfaßte und sie damit zu Fall brachte. In seiner Rede erzählte er von dem 2017-Problem (siehe oben). Er war aber zuversichtlich, auch dafür eine Lösung zu finden. Daneben haben – soweit ich weiß – auch die Grünen und die Linken angekündigt, vor dem BVerfG gegen die neue VDS zu klagen. Für sie als Fraktion bzw. Abgeordnete gilt m.W. nicht die Voraussetzung der persönlichen Betroffenheit, somit sollte für sie die Taktik der Groko unerheblich sein.