Vorratsdatenspeicherung reloaded
Inzwischen ist der Referentenentwurf für die neue Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht worden – nicht von der Bundesregierung, sondern von Netzpolitik, zusammen mit einem Aufruf, aktiv gegen die Gesetzesinitiative zu werden. Die Autoren im Justizministerium haben sich einen neuen Euphemismus für die VDS ausgedacht: »Höchstspeicherfrist« !!! Da könnte man denken, das definiere eine maximale Speicherdauer für die Verkehrsdaten, und dem Gesetz sei Genüge getan, wenn der Provider überhaupt nichts speichern würde. Dem ist natürlich nicht so.
Neben dem, was Maas und Maizière vorher schon schemenhaft angekündigt hatten, manifestieren sich im Entwurf auch die im Vorfeld aufgedeckten geheimen Absprachen zwischen Justiz- und Innenministerium um den vereinfachten Zugriff auf die Bestandsdaten ohne richterliche Kontrolle. Eine schäbige Lügnerei ohne Ende schon im Verfahren selbst – das ist offenbar die Demokratie und Ehrlichkeit, wie die heutigen Politiker sie verstehen.
Außerdem enthält der Gesetzenwurf im Huckepack Regelungen zur (verschärften) Strafbarkeit der sogenannten Datenhehlerei, obwohl das Thema mit der Vorratsdatenspeicherung absolut rein garnichts zu tun hat – eine in den USA beliebte, aber dort genauso undemokratische Methode nimmt also Einzug in das deutsche Gesetzgebungsverfahren. Es darf natürlich in dem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, daß das Gesetz den Behörden eine großzügige Carte blanche mit wachsweichen Regelungen ausstellt, und damit z.B. der Aufkauf von gestohlenen Bankkontendaten zur Ermittlung von Steuersündern völlig legal wird.
Ein weiteres Thema ist, daß die Gesetzgebung durch’s Parlament gejagt werden soll – wegen angeblicher Eilbedürftigkeit. Tatsächlich soll das Gesetz laut Patrick Breyer (s.u.) aber erst 2017 in Kraft treten. Die Eilbedürftigkeit ist also (scheinbar) überhaupt nicht gegeben. Tatsächlich ist das aber ein doppelter Trick: Einerseits will man den Kritikern in den eigenen Reihen (speziell in der SPD) und in der Zivilgesellschaft während der Gesetzgebung sowenig Zeit wie möglich geben, den Widerstand zu organisieren. Andererseits ist der Termin 2017 mit Bedacht gewählt, um das Gesetz nach der Verabschiedung zu schützen. Der gemeine Bürger hat nämlich nur ein Jahr lang die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht direkt gegen ein Gesetz zu klagen, ohne die Instanzen durchlaufen zu müssen. Dazu muß er aber gleichzeitig noch von dem Gesetz betroffen sein. Wenn das Gesetz jedoch noch nicht in Kraft ist, dann ist er per definitionem aber eben (noch) nicht betroffen. Und bis 2017 sind es – potzblitz – noch eineinhalb Jahre… Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr bekomme ich das Kotzen über diese Zwangsdemokraten von der CDU, CSU und SPD!
Nun zu den Links:
Meldungen
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Heise: Vorratsdatenspeicherung: Abruf auch bei Internetstraftaten?. Dabei geht es nicht nur um die lockeren Regeln beim Zugriff auf die Vorratsdaten, sondern auch um andere Kritikpunkte. Das Thema VDS nimmt auch im sonntäglichen »Was war, was wird«-Artikel einen breiten Raum ein.
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Nochmal Heise: Anwälte und Journalisten laufen Sturm gegen neue Vorratsdatenspeicherung.
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Die Zeit beschäftigt sich u.a. mit den Regeln zur Datenhehlerei und zum (effektiv nicht vorhandenen Schutz) von Berufsgeheimnisträgern und kommt zum Schluß: Ein Gesetz gegen Whistleblower.
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Frühere Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kritisiert den Entwurf ihres Amtsnachfolgers heftig: Bericht »Vorratsdatenspeicherung überschreitet immer eine rote Linie« bzw. das vollständige Interview »Augenwischerei und Kosmetik bei der Vorratdatenspeicherung«.
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Und noch ein Heise-Artikel: Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Deutliche Zunahme der Datenerfassung befürchtet
(Juristische) Analysen
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Heise/Ulf Buermeier: Vorratsdatenspeicherung 2.0: Grundrechtsverletzung mit Zuckerguß
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Weitere Kommentare von Verbänden und Organisationen sowie juristische Stellungnahmen hat Netzpolitik gesammelt. Lesenswert!
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Gastbeitrag von Peter Schaar, dem ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten, bei Telepolis (hier die vollständige Stellungnahme) (siehe auch Netzpolitik und Heise)
Sonstiges
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Aus der Ecke der Netzbetreiber (von der Telekotz mal abgesehen) kommt Kritik wegen den hohen Kosten möglicher Umsetzungen der VDS, was vor allem kleine und mittlere Provider treffen würde und sie sogar zum Konkurs führen könnte.
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Netzpolitik ruft auf, sich gegen die Vorratsdatenspeicherung zu engagieren.
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Noch bis zum 27.5. läuft eine Petition gegen die VDS. Offenbar wurde die nicht rechtzeitig und umfassend unter’s Volk gebracht (habe sie selber auch sehr spät entdeckt), sonst hätte ich mit einer hundertfachen Zahl Mitzeichnungen gerechnet bzw. mir erhofft.
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Bei der re:publica15 gab es einen Vortrag von einem Mitglied des Netzpolitk-Teams unter dem Titel »Lügen für die Vorratsdatenspeicherung«. Ich selber habe ihn leider noch nicht angeschaut, könnte mir aber gut vorstellen, daß er interessant ist.
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Irgendwo las ich (ich schätze mal in einem Kommentar im Heise-Forum), daß sich das GCHQ auch über die VDS freuen dürfte. Nach britischer Gesetzgebung darf er nämlich auf alle gesammelten Daten der britischen Provider zugreifen, und der in Deutschland viel genutzte Mobiltelefon-Provider Vodafone ist so einer. Das GCHQ bekommt die Daten also auf einem Tablett serviert. Allerdings glaube ich, daß er die Daten jetzt schon abgreift…
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Ich war am Samstag, den 23.5., in Hamburg auf der »Freiheit-statt-Angst«-Demo (Beweisfoto hier, gemacht von den Piraten), die jetzt nicht mehr nur einmal im Jahr in Berlin stattfindet, sondern dieses Jahr als eine Tour durch Deutschland organisiert wird. Hamburg war die zweite Station. Natürlich waren nicht so viele Demonstranten zu erwarten wie bei der zentralen Veranstaltung, und leider haben die Datenschützer mit dem allgemeinen Abstumpfen der Bevölkerung zu kämpfen. So kamen nur 700-1.000 Leute zusammen – zu wenig, um in der Presse und in den Staatsmedien Erwähnung zu finden (auch dort gibt es ein bedauerliches Desinteresse).
Auf der positiven Seite ist aber zu vermelden, daß der Demozug durch belebte Straßen ging, sodaß unsere Rufe nicht ungehört in den samstäglich unbelebten Behörden- und Bürovierteln verhallten wie letztens in Berlin. Zudem war neben Padeluun auch Patrick Breyer anwesend, der damals für den AK Vorrat die Verfassungsbeschwerde gegen die erste Vorratsdatenspeicherung mitverfaßte und sie damit zu Fall brachte. In seiner Rede erzählte er von dem 2017-Problem (siehe oben). Er war aber zuversichtlich, auch dafür eine Lösung zu finden. Daneben haben – soweit ich weiß – auch die Grünen und die Linken angekündigt, vor dem BVerfG gegen die neue VDS zu klagen. Für sie als Fraktion bzw. Abgeordnete gilt m.W. nicht die Voraussetzung der persönlichen Betroffenheit, somit sollte für sie die Taktik der Groko unerheblich sein.