Ich lese bei der NZZ nur den Titel »Bundestag setzt Hartz-IV-Sanktionen aus«, dann
reicht es mir schon wieder.
November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, daß
einige der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger bei Verstoß gegen
Auflagen und Pflichten zu hart wären. Ich fürchte zwar, daß das Urteil
schon mit sozialistischen Nadeln gestrickt war, mir fehlt jedoch die
Detailkenntnis, um darüber zu schimpfen.
Aber darauf will ich auch gar nicht hinaus: Wir schreiben im Moment den
Mai 2022. Es sind also zweieinhalb Jahre – dreißig Monate –
vergangen, und der Bundesarbeitsminister Heil von der SPD, seit März 2018
im Amt, hat es bis heute nicht geschafft, ein Gesetz vorzulegen, das die
vom Gericht festgestellten Mängel beseitigt. Jetzt wird auf die Schnelle –
vermutlich, weil eine vom Gericht gesetzte Frist abläuft – eine Aussetzung
aller Sanktionen beschlossen.
Mir kann niemand erzählen, daß das Vertrödeln keine Absicht war, vor
allem, wenn die NZZ noch schreibt: »Die Aussetzung der Sanktionen ist
dabei ausdrücklich als Zwischenschritt bis zur Einführung des von den
Sozialdemokraten durchgesetzten Bürgergeldes gedacht, das das
Hartz-IV-System ersetzen soll«.
Kann sich nun jemand vorstellen, daß die Ampel – zwei sozialistische
Parteien und ein gelber Wurmfortsatz – mit dem ominösen Bürgergeld
plötzlich wieder Sanktionen einführen wird? Ich nicht. Das ist der Weg zum
oder sogar schon das Ziel des kommunistischen Hirngespinnsts des
»bedingungslosen Grundeinkommens«, welches unbezahlbar ist und eine
Demotivierungs- und Kapitulationsspirale unter der noch arbeitenden
Bevölkerung auslöst, weil ihnen immer mehr von ihrem Einkommen zur
Finanzierung weggenommen wird, bis alles zusammenbricht. Im Grundsatz
passiert das ja heute schon mit dem unentwegten Hineinpumpen von
arbeitsunwilligen Migranten in unser Sozialsystem.
Update 28.5.: Focus hat ein paar Details zum Bürgergeld zusammengestellt, Hadmut
Danisch kommentiert das in seinem Blog. Sein Fazit: Wer in diesem Land noch
arbeitet, ist der Dumme.
Die Anbiederung an den Islam nimmt groteske Züge an. Bayrische
Oberstaatsanwältin sagt: »›Allahu Akbar‹ nicht automatisch islamistisch« Viele seien nur
psychisch krank. Nun ja, ich frage mich schon länger, ob der Glaube an eine
Gottheit und eine Religion nicht generell ein psychischer Defekt ist. So
eine Art Hirnpest, von Eltern auf Kinder übertragen. Auf jeden Fall kann
man so den Islamterror schön wegdefinieren. Durch eben solche
Sprechakte. Und die haben üblicherweise mit der Realität nichts
gemein.
Rechtsradikale sind natürlich von diesem Narrativ ausgeschlossen. Wieso
eigentlich? Worin unterscheidet sich politischer vom religiösen
Radikalismus? Gerade bei dem Täter des Anschlags in Hanau 2020, der von den
Linken und Moslems zum Rechtsradikalen/Rechtsextremisten stilisiert wird,
ist es aus seinem Manifest offensichtlich, daß er psychisch krank war und
seine Wahnvorstellungen sich in Richtung Fremdenhaß kanalisiert hatten.
Ich will mich nicht darauf einlassen, wieviel Korruption es unter Viktor
Orbán in Ungarn gibt (ich schätze, Deutschland und die EU können es
diesbezüglich gut mit Ungarn aufnehmen). Ich sehe das auch primär als einen
ad hominem-Angriff, um ihn auszugrenzen und sich mit seinen
Positionen nicht auseinandersetzen zu müssen. Was die betreffen, kann Ich
zumindest seinen jüngsten Ausführungen zur Migration und Genderideologie,
von der Jungen Freiheit dokumentiert, voll und ganz zustimmen.
Schade ist, daß jenseits der AfD niemand in Deutschland bereit zu sein
scheint, eine ähnliche Position in der Öffentlichkeit zu vertreten. Nun
gut, ich kann es verstehen, es kommt bei der links-grünen Presse und dem
öffentlich-rechtlichen Dummfunk einem medialen Selbstmord gleich, das zu
tun. Es wurden da schon Exempel statuiert.
Wir haben hier in Deutschland ein verfassungsmäßig garantiertes Brief-,
Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz). Letzteres war zwar
ursprünglich im Kontext des Telefons zu sehen, aber es steht außer Frage,
daß sich das auch auf andere Formen der Fernkommunikation bezieht,
angefangen von veralteten Technologien wie Telex, Teletex und Fax bis hin
zu modernen wie E-Mail, Voice-over-IP, Videotelefonie und vor allem
Chat-Dienste (Whatsapp und dergleichen), aber auch Social-Media-Dienste,
sofern sie in geschlossenen Benutzergruppen stattfinden.
Geht es nach dem Willen der EU, ist bald damit Schluß. Zumindest sehen
das Kritiker als Seiteneffekt der Maßnahmen, die die EU-Kommission plant
und am 11. Mai nun vorgestellt hat. Schon im März sickerten diese Pläne
durch, ich hatte am 19. März auf einen Heise-Artikel verlinkt.
Vorgeschoben werden – wie sollte es anders sein – die lieben Kinderchen.
Wer wird da schon etwas dagegen haben? Die EU-Kommission behauptet, über
elektronische Dienste wie Online-Chats würde immer mehr
kinderporongraphisches Material ausgetauscht werden, und dagegen müsse man
dringend etwas machen. Bei der nicht mehr ganz jungen Generation klingelt
es, das kommt doch bekannt vor! Ende des 2000er Jahrzehnts hatte die
damalige Familienministerin Ursula von der Leyen versucht, im Internet
DNS-Sperren zu errichten. Das konnte zum Glück damals noch so gerade
verhindert werden (das Gesetz war schon durch, wurde dann aber nicht zur
Anwendung gebracht). Ja, und heute ist genau diese Frau
EU-Kommissionspräsidentin. Gibt es irgendjemand, der daran zweifelt, daß
sie da bei den jetzigen Vorhaben ihre Finger im Spiel hat? Ich glaube
nicht.
Diesmal bleibt es nicht auf DNS-Sperren beschränkt: Jetzt sollen die
Inhalte überwacht werden. Da dies aufgrund der Nutzung von Kryptographie
nicht durch das Abgreifen der Kommunikation funktioniert, sollen die
Software-Hersteller dazu verpflichtet werden, ihre Programme so abzuändern,
daß eine Inhaltskontrolle möglich ist. Der Benutzer lädt sich also selber
seinen Spion aufs Mobiltelefon. Die Daten werden dann vor der
Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung auf der Gegenseite überprüft.
Dies soll durch einen automatischen Mechanismus erfolgen. Schlägt der an,
werden Beweismittel gesichert und zum Dienstleister (also zum Beispiel
Facebook) übertragen, der dann dazu verpflichtet ist, diese an die Behörden
weiterzuleiten.
Wie dieser automatisierte Mechanismus funktionieren soll, ist noch nicht
im Detail klar. Apple hatte aber schon mal einen derartigen Anlauf gemacht
(das wurde zwar wieder aufgrund der öffentlichen Entrüstung eingestampft,
hat aber den staatlichen Überwachungsfreunden die technische Machbarkeit
demonstriert) und dabei mit Hashes (das ist laienhaft gesagt soetwas wie
spezielle Quersummen) gearbeitet. Stimmt das Hash eines Bildes mit einem
Hash von einem bekannten kinderpornographischen Bild überein, dann gilt das
als ein Treffer. Auch andere Mechanismen könnten ins Spiel kommen, speziell
welche, die auf der künstlichen Intelligenz beruhen. Aber egal welcher, es
besteht immer die Gefahr eines »false positive«, also, daß das Bild
vermeintlich als kinderpornographisch klassifiziert wird, obwohl es das gar
nicht ist. Unternehmen und Behörden gelangen so zu Informationen, die sie
gar nichts angehen und die auch nicht strafrechtlich relevant sind.
Natürlich kann ein Algorithmus auch nicht unterscheiden, ob ein Bild von am
Strand nackt herumlaufenden Kleinkindern von der Mutter an die Oma
geschickt wird oder ob ein Pädophiler, der am Stand die gleiche Szene
aufgenommen hat, dieses an seine Gleichgesinnten weiterschickt.
An dieser Stelle kommt nun die berühmte »cui bono«-Frage: Was wird
wirklich damit bezweckt? Ich möchte hier an die von der EU lang gepflegte
Taktik der kleinen Schritte erinnern, die 1999 der damalige
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker verriet. Damit das nicht in
Vergessenheit gerät, zitiere ich das hier nochmal:
Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige
Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine
Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde,
dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr
gibt.
Daher stellt sich die Frage, ob der Bruch des Fernmeldegeheimnisses nur
ein Seiteneffekt ist oder nicht doch die eigentliche Absicht ist, und das
hehre Ziel des Schutzes der Kinder nicht nur ein Vorwand ist. Ich halte
zudem die Bekämpfung der Verbreitung kinderpornographischer Bilder zwar
wichtig, aber ich hege große Zweifel daran, daß das einen wesentlichen
Einfluß hat auf das eigentliche Problem, den tatsächlichen Mißbrauch der
Kinder, der ihre Seelen und Körper so grausam verletzt. Ich habe zum Glück
keinen Einblick in die Szene, aber ich vermute, daß die Taten im
wesentlichen zum Befriedigen der kranken Triebe begangen werden, und nicht,
um das fotografisch festzuhalten mit der Absicht, damit Geld zu machen.
Um auf die kleinen Schritte zurückzukommen: Die Überwachung läßt sich
natürlich einerseits thematisch ausweiten. Bekannte Bilder von Ereignissen,
angefangen von Greueltaten bis zu Demonstrationen, oder von einzelnen
Personen, könnten zum Abgleich hergenommen werden, ohne, daß das dem
Benutzer groß auffallen würde. Andererseits könnten die Regelungen in
weiteren Schritten ausgedehnt werden und nicht nur Bilder analysiert
werden, sondern auch das geschriebene oder gesprochene Wort.
Die Kritik und der Aufschrei zumindest unter den Fachleuten und Firmen
ist groß, und das ist gut so, auch wenn von der Leyen als renitent
merkbefreit gilt. Der letzte Pirat, Patrick Breyer, hat auch schon eine
Klage angekündigt. Ich hoffe, der Widerstand dehnt sich auch noch aus. Es
ist ganz klar ein Bruch der Grundrechte. Es ist eine anlaßlose Überwachung,
ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung, nur meiner Meinung nach noch
deutlich schlimmer. Die EU wird zur INGSOC, der Partei und dem
Staatsapparat (das ist ja im Sozialismus ein und dasselbe) aus George
Orwells 1984, die jeden Menschen komplett überwachen.
Quellen:
Update 17.5.: Ergänzungsartikel bei Heise mit Statements von Verkehrs- und
Digitalminister Wissing sowie anderer Institutionen und Personen
Update 20.5.: Heise: Auslegungssache 62: Massenüberwachung mit »Chatkontrolle«?
(Artikel/Podcast)
Update 21:5.: Heise: Chatkontrolle: Justizminister Buschmann ist gegen flächendeckende
Überwachung
Update 22.5.: Heise: Messenger-Überwachung: Innenministerin Faeser jetzt doch gegen
Chatkontrolle
Geht es nur mir so? Ich bin gerade im Dunkeln nach Hause gefahren. Eine
der Straßen ist offenbar relativ frisch mit neuen Straßenlampen
ausgestattet, ganz offensichtlich mit LED-Technik. Ob das jetzt wirklich
umweltschonender ist, lasse ich jetzt mal außen vor. Fakt ist, daß diese
Lampen deutlich kompakter sind als die alten Lampen mit Neonröhren. Das
bedeutet aber bei ähnlicher Lichtmenge, daß die Lichtstärke deutlich höher
ist, und zwar so hoch, daß zumindest ich mich – im Gegensatz bei den alten
Lampen – wirklich geblendet fühle, wenn ich direkt hinschaue. Ich sehe da
durchaus Gefährdungspotential. Wirklich notwendig ist das technisch
allerdings nicht. So eine Lampe besteht aus vielen kleinen LEDs, und die
könnte man durchaus auch auf eine größere Fläche verteilen. Und da die
Lampe sowieso in alle Richtungen strahlen soll, gibt es auch aus optischen
Überlegungen keine Notwendigkeit. Muß das also sein? Denkt da niemand
darüber nach?
Framing ist kein Privileg der Öffentlich-Rechtlichen. Der Spiegel kann
das auch ganz gut: Gestern wurde die »Völkerrechtlerin Baerbock« bei einer
Wahlkampfveranstaltung der Grünen in Wuppertal mit Eiern beworfen, konnte
aber rechtzeitig ausweichen, sodaß sie nicht getroffen wurde. Was schreibt
der Spiegel:
Bei vielen Wahlkampfveranstaltungen in NRW kommt es in den letzten
Wochen immer wieder zu lauten Protesten von sogenannten Querdenkern und
Menschen, die gegen die Waffenlieferungen der Bundesregierung in die
Ukraine demonstrieren.
Zur Erinnerung: Die »sogenannten« Querdenker haben sich erstens selber so
genannt und zweitens haben sie sich gesammelt, um gegen die Einschränkung
ihrer Bürgerrechte durch die Politik im Rahmen ihrer Corona-Maßnahmen zu
demonstrieren. Daß die Querdenker ihren Aktivismus auf den Ukraine-Konflikt
ausgedehnt hätten und dort eine einheitliche Position eingenommen hätten,
wäre mir zumindest völlig neu. Was hat das also mit den Querdenkern zu
tun?
Kritik an Waffenlieferungen kommt ja von vielen politischen Seiten, auch
von den Linken. Zudem waren, wie man auf den Videos bei Twitter (zum
Beispiel
hier)
sehen kann, waren diverse Gruppierungen anwesend, von Kurden bis zum
»Solinger Widerstand«, die aber per Sperrgitter weit von der Tribüne
entfernt ferngehalten wurden. Welchen Hintergrund die identifizierte
Werferin, die sich offenbar nahe der Bühne aufgehalten haben muß, nun hat,
bleibt offen. Ich bin mir allerdings sicher, daß wenn sie eindeutig den
Rechten oder den Querdenkern zuordbar gewesen wäre, sowohl die Polizei als
auch die Grünen dies kundgetan hätten. Haben sie aber nicht. Woher nimmt
denn nun der Spiegel eigentlich seine Erkenntnis?
Daß es auch besser geht bei der Berichterstattung, kann man beim
ausnahmsweise beim Focus sehen. Er schreibt mangels Wissen einfach nichts über die
Motivation der Werferin.