Ich hoffe, das hat Konsequenzen, juristische und politische – bis hoch
zum neuen Innenminister, aber auch für die beteiligten Beamten: Apollo News und auch die Junge Freiheit berichteten darüber schon am Vormittag, aber den
Beweis für meine Vermutung, daß die Aktion höchst illegal ist, lieferte
dann am Nachmittag ein Artikel bei Nius.
Acht Identitäre, die bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung
getreten waren, wurden von der Bundespolizei daran gehindert, ein Flugzeug
nach Italien zu besteigen. Die Leute wollten sich auf einer Veranstaltung
in Italien mit europäischen Gleichgesinnten treffen. Neben der Hinderung
wurde ihnen auch ein zeitlich begrenztes Ausreiseverbot auferlegt.
Begründet wird das Vorgehen der Behörden mit
§ 10
Absatz 1 Paßgesetz. Wenn man sich – selbst als Laie wie ich – diesen
Paragraphen sowie die referenzierten Paragraphen anschaut, wird man sehr
schnell feststellen, daß die konkrete Begründung mit den abstrakten
Begründungen in diesen Paragraphen absolut nichts zu tun hat. Nius
bezeichnet das auch auch zurückhaltend »juristisch auf wackeligen
Füßen«.
Für mich ist das nach jetzigen Erkenntnisstand eine ganz klar illegale,
und zwar verfassungswidrige Aktion, und ich hoffe, das eskaliert noch. Man
kann die Identitären mögen oder hassen, aber auch für sie gelten wie für
alle anderen auch die Bürgerrechte, darunter Artikel 11 Absatz 1
(Freizügigkeit) und Artikel 8 Absatz 1 (Versammlungsfreiheit).
Bei Apollo News gibt es mittlerweile einen Video-Kommentar.
Nachtrag: Thema ist jetzt in der Bild angekommen. Angeblich seien sie mit ihrem Eilantrag
gescheitert.
Nachtrag 2: Die AfD-Politikerin Lena Kotré war/ist bei dem Treffen
in Mailand zugegen und hat eine der Gruppe, die sich dennoch über andere
Wege nach Italien aufgemacht hatten, dort getroffen und
interviewt.
Nachtrag 3: Apollo News berichtet und analysiert weiter zu dem Skandal.
Nius hat jetzt das Gutachten veröffentlicht. Woher sie es haben,
sagen sie natürlich nicht. Leider ist es nur gescannt, also erstens groß
und zweitens nicht suchbar. Ich habe nicht viel herumgelesen, nur am Ende
ein bißchen über das Verhältnis zum Islam. Der Eindruck, den ich schon vor
ein paar Tagen geäußert habe, hat sich dabei verstärkt: Es wird nicht im
Ansatz geprüft, ob die Aussagen der AfD-Leute Fakten darstellen oder nicht.
Es reicht, wenn sie dem linken Mainstream widersprechen. Sollten wir noch
in einem halbwegs funktionierenden Rechtsstaat leben, werden die Richter
das Papier dem Verfassungsschutz um die Ohren hauen. So geht das nicht.
Eigentlich müßte jede Aussage, sofern sie nicht sowieso offensichtlich von
der Meinungsfreiheit gedeckt ist, im Kontext und gegen die Fakten geprüft
werden, bevor sie als »gesichert rechtsextrem« eingestuft wird. Und wie wir
ja von Staatsrechtlern mittlerweile wissen, reicht selbst das nicht. Für
ein Verbot müßte die AfD aktiv, physisch also und nicht mit Worten,
»kämpferisch-aggressiv«, versuchen, die Bundesrepublik Deutschland
abzuschaffen. Und würde davon etwas in dem Gutachten drinstehen, hätten
linke Journalisten das schon längst hinausposaunt.
Nachtrag: Cicero und die Junge Freiheit haben das Gutachten ebenso
veröffentlicht, offensichtlich die gleiche Quelle (gescannt, nicht
suchbar).