Was die Einschränkung der Meinungsfreiheit angeht, wird gerne auf die
Diktaturen geschimpft, ob Rußland, China, Nordkorea oder andere. Derweil
ist Europa mit allen Kräften dabei, dem gleichzutun. Vorreiter ist auch
hier mal wieder Großbritannien. George Orwell wußte schon, warum er seinen
Roman dort hat spielen lassen. Aber die EU ist da nicht weit hinterher.
Unter dem Vorwand, Kinder und Jugendliche vor bösen Inhalten schützen zu
wollen – Pornographie an vorderster Front, aber auch in ganz normalen
Diskussionsforen wie Discord oder Reddit –, verpflichtet die britische
Regierung mit dem »Online Safety Act« (OSA) Online-Dienstleister, eine
»robuste«, sprich verläßliche Altersverifikation einzuführen. Während das
wohl prinzipiell technologieoffen ist, läßt sich das praktisch nicht ohne
Aufgabe der Anonymität und die Verwendung von Ausweisdokumenten (Fotos oder
digital) realisieren. Gleichzeitig werden die Dienstleister durch OSA
gezwungen, noch stärker gegen »Haßrede« vorzugehen. Rund 130 »Delikte« sind
hier spezifiziert, darunter wohl alles, was der linken Ideologie
widerspricht – ob gegen »friedliche Religionen«, gegen Migration oder gegen
sexuelle Orientierungen. Das offenbart, was das eigentliche Ziel ist. Von
Meinungsfreiheit in Großbritannien zu sprechen halte ich mittlerweile für
einen Hohn.
Entlarvend in diesem Zusammenhang war übrigens ein Pressetermin von
US-Präsident Trump und Premier Starmer bei dem kürzlichen Besuch von Trump
in Schottland. Trump
wurde von einer Reporterin zur Meinungsfreiheit gefragt. Als Trump
anfing, darüber zu reden und rhetorisch fragte, ob sich die Reporterin wohl
auf ein bestimmtes Land beziehe, fiel Starmer ihm unhöflich ins Wort und
meinte, sie (Großbritannien) hätten freie Rede seit einer sehr, sehr langen
Zeit und darauf wären sie stolz. Für mich klingt das aber ganz klar nach
dem getroffenen Hund, der bellt.
Auf jeden Fall hat die Einführung viel Unmut erzeugt, sowohl bei den
Bürgern als auch bei den Firmen. Selbst große Firmen wie Facebook überlegen
schon, lieber einzelne Dienste wie Whatsapp in Großbritannien einzustellen.
Gleichzeitig hat sich ein Unterschriftenaktion gegen OSA gebildet. In
kurzer Zeit sind schon über 400.000 Unterschriften zusammengekommen. Die
britische Regierung hat aber bislang nicht anders darauf reagiert, als die
Gegner mit einem im Land bekannten Kinderschänder gleichzusetzen.
Artikel zu OSA finden sich bei Apollo News sowie bei Heise – über die Einführung bei Porno-Seiten und über die wachsende Kritik.
In der EU läuft die Diskussion um die Altersverifikation genauso, sie
hinkt nur ein wenig den Briten hinterher. Unterstützung bekommt die
Kommission aus verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlicher politischer
Richtungen – also keineswegs auf die linke Spektrum beschränkt. Ein weiterer Apollo News-Artikel gibt hier Einblick.
Auch hier ist das Thema Altersverifikation mit absoluter Sicherheit nur
ein Vorwand. Die Phantasien der EU in Sachen Überwachung und Einschränkung
der Meinungsfreiheit werden ja immer wieder bekannt und manifestieren sich
dann leider auch in konkreten Richtlinien und Gesetzen – wie zuletzt in dem
Digital Services Act (DSA).
Wenn es wirklich um den Jugendschutz ginge, dann bräuchte man ja nur
Smartphones für Kinder und Jugendliche verbieten. Damit würden auch
Probleme wie Mobbing und Sexting dramatisch kleiner. Zur Not könnte man ja
normale Mobiltelefone (also nur mit Sprachfunktion) weiterhin für Kinder
erlauben, damit in der heute durchgetakteten Kindheit die Kommunikation mit
dem elterlichen Chauffeur-Dienst auch reibungslos funktioniert…
Mal wieder eine Islamisierung, die nicht stattfindet: Eine Gesamtschule in Gelsenkirchen wird ab nächstem Schuljahr nur noch
Halal-Essen anbieten, das Essen kommt von einem türkischen-stämmigen
Caterer, der »zertifiziert« ist (Tierquälerei inbegriffen?). Schulleitung
versteht natürlich die Aufregung nicht.
Nebenbei: Eine kleine Anfrage der SPD ergab, daß es bereits an 176 Schulen in NRW Gebetsräume gibt. Die SPD regt
sich auf. Allerdings: Wäre die SPD am Ruder, würde sie das Erfolg verbuchen
– da bin ich mir sicher.
Nachtrag: Hier noch zwei Video-Berichte bei Welt Online:
die Meldung
selber sowie ein
Interview mit einer kritischen Islam-Wissenschaftlerin.
Diese Woche
beschäftigt sich der Spieltheoretiker Professor Rieck mal wieder mit der
Bargeldabschaffung, die schleichend in der EU (und nicht nur dort)
vorangeht. Zusammen mit seinem Gast Hansjörg Stützle zählt er die Nachteile
für uns alle auf, sollte das Bargeld verschwinden. Leser meines Blogs
wissen da schon bescheid – Überwachung, Enteignung, Bevormundung.
Ersetzt werden soll das Bargeld unter anderem durch den Digitalen Euro.
Die EU will die Händler zwingen, diesen auch anzunehmen. Einen ähnlichen
Zwang zur Annahme von Bargeld gibt es allerdings nicht. Hier bemüht sich
Herr Stützle mit einer neuen Petition, die genau das fordert.
Hier kann man
unterschreiben. Es ist wirklich wichtig, daß viele mitmachen.
Auch wichtig ist, das Bargeld wirklich zu nutzen. Es dient zum
Erhalt der Infrastruktur. Nutzen es zu wenig, sinkt auch schnell das
Interesse der Händler, Bargeld zu akzeptieren und die Kosten, die wie bei
den anderen Zahlungsmitteln auch entstehen, zu tragen. Stützle sieht hier
einen Kippunkt bei einer Nutzung unter 15-20%.
Eigentlich wollte ich nichts dazu schreiben, nachdem nicht nur jedes
konservatives Nachrichtenportal, jeder Blog, jeder Facebook- und X-Nutzer,
sondern tatsächlich auch eine ganze Bandbreite von Mainstream-Medien und
-Journalisten, die noch einen Restanspruch an ihren Berufsstand stellen,
sich bereits dazu geäußert hat.
Interessant wurde es aber dann noch, daß der zwielichtige Hauptakteur der
Aktion behauptet hat, daß diese sowohl die Polizei als auch die ARD
abgestimmt gewesen sei. Das wäre natürlich schon ein dicker Hammer –
moralische Verkommenheit und bei der Polizei auch grobe
Pflichtverletzungen, gar Straftaten.
Nachdem die Polizei sich zuerst nicht äußern konnte oder wollte, hat sie nun doch eine Erklärung abgegeben. Sie wies den Vorwurf
einerseits zurück, begründete andererseits, daß das Handeln der anwesenden
Polizisten fehlerfrei gewesen sei.
So wirklich will ich das nicht glauben. Schließlich passierte das in der
Bannmeile, in der für Demonstrationen spezielle Regeln gelten. So sollen
nach anderen Berichten zwei Stellen Demonstrationen prüfen müssen – im
Umkehrschluß sind dann »spontane« Demonstrationen, wie von der Polizei in
diesem Fall suggeriert, gar nicht erlaubt. Na ja, ich bin kein Jurist,
darum hoffe ich, daß jemand mit Sachkunde das nochmal kritisch anschauen
wird.
Die ARD hat übrigens bislang Anfragen nicht beantwortet. Die vergessen,
daß das auch etwas aussagt…
Nachtrag: Das Bundesinnnenministerium (eine der beiden
zustimmungspflichtigen Stellen, ich hatte das gestern nicht mehr ganz im
Sinn), widerspricht laut Nius.
Die Asiaten haben den Weltmarkt mit unlauteren Methoden erobert – sie
arbeiten während der Arbeitszeit.
Ephraim Kishon.
Nachdem im Zusammenhang mit der Verfassungsrichterwahl bislang der Fokus
auf die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf lag, diese aber mittlerweile in
allen Facetten demaskiert wurde, richtet sich nun die Aufmerksamkeit der
Konservativen auf die zweite Kandidatin der SPD, Ann-Katrin Kaufhold, ihres
Zeichens Jura-Professorin in München. Sie rückt jetzt zunehmend ins
Rampenlicht.
Sie wurde ja schon relativ früh als Klimaaktivistin bezeichnet, die die
Deutschen zur Klimaneutralität zwingen will. Einzelne Aussagen waren schon
bekannt, aber die Tragweite dieser Aussagen wurde bislang für Laien (wie
mich) noch nicht erläutert.
Dies holt nun Julian
Reichelt in seiner heutigen Ausgabe von »Achtung Reichelt« nach,
teilweise in ihren eigenen Worten aus Vorträgen und Interviews.
Demnach schwebt Kaufhold nicht weniger vor als die Demokratie
auszuhebeln. Sie hält die vom Volk gewählten Regierungen für zu schwach, um
die aus ihrer Sicht unabdingbaren Maßnahmen zum vermeintlichen Schutz des
Klimas durchzusetzen. Diese Aufgabe möchte sie deshalb den (nicht vom Volk
gewählten) Richtern zuweisen. Klagen gegen Unternehmen und sie
finanzierenden Banken sollen diese zur Aufgabe CO₂-intensiver Produktionen
zwingen. Allein schon das Risiko, verklagt zu werden und möglicherweise
teure Strafen bezahlen zu müssen, soll den nötigen Druck aufbauen. Dem
Bürger droht ein Wohlstandsverlust, und hier sieht sie das wohl im Ergebnis
so ähnlich wie der abgedankte und abgehalfterte World Economic Forum-Chef
Klaus Schwab (»Ihr werdet arm, aber glücklich sein«). Wie Reichelt schön
ausarbeitet, steht ein absolut antidemokratisches, sozialistisches Weltbild
dahinter. Solche Ideologen haben wahrlich nichts im
Bundesverfassungsgericht verloren!
Ein anderes, aber damit zusammenhängendes Thema kursiert gerade im
Internet. Vielleicht könnt Ihr Euch noch erinnern, daß es vom
Bundesverfassungsgericht ein sehr umstrittenes Urteil zum Umweltschutz
gegeben hat, was manche als Pflicht zur Bekämpfung der »Klimakatastrophe«
interpretieren. Das Urteil erging Anfang 2021, also noch unter der
Merkel-Scholz-Groko. Im allgemeinen wird die dazugehörige Klage als
sogenannte »strategische Klage« betrachtet: Eine NGO, die ein bestimmtes
Verfahren anstrengt, sucht sich in der Bevölkerung ein paar passende
Strohmänner, in deren Namen sie die Klage dann vor das
Bundesverfassungsgericht bringt. Nicht nur einmal ist dabei der Verdacht
aufgekommen, daß das ein abgekartetes Spiel mit dem Verfassungsgericht war,
denn über ein paar Ecken waren die Kläger mit einzelnen Richtern bekannt
(das Verfahren um das sogenannte dritte Geschlecht war offenbar auch
eine).
Bei der Klage um den Umweltschutz kommt womöglich eine neue Spielart ans
Licht: Da es sich bei dieser Art von Klagen um Klagen gegen den Staat
handelt, fordert das Verfassungsgericht die Exekutive (Regierung) und
Legislative (Bundestag) üblicherweise auf, quasi als Beklagte dem Verfahren
beizuwohnen und Stellung zu beziehen. Und jetzt kommt der Clou: Bei diesem
Verfahren hat sich Regierung und Bundestag durch wen vertreten lassen?
Genau: Durch Ann-Katrin Kaufhold! Man hat also jemanden, der keinen Hehl
daraus macht, ideologisch auf Seiten der Kläger zu stehen, zum Vertreter
gemacht. Und entsprechend »gut« hat sie ihren Job auch erledigt. Angeblich
habe man sich damals schon über ihre furchtbar schlechte Argumentation
gewundert. Nun stellt sich die Frage, ob das bloß Unfähigkeit war oder ob
sie aktiv darauf hingearbeitet hat, daß die Gegenseite das Verfahren
gewinnt. Und die Anschlußfrage ist dann sofort, ob sie das dann in
Eigeninitiative gemacht hat oder gar einen inoffiziellen Auftrag von der
Merkel-Scholz-Regierung in der Tasche hatte. Ein Spiel über Bande, diesmal
nicht über die EU, sondern über das Bundesverfassungsgericht, um die Bürger
zur »Klimatransformation« zu zwingen, nachdem diese nicht mit wehenden
Fahnen auf den Zug aufgesprungen sind. Das wäre natürlich ein dicker
Hammer!!!
Der Blogger Hadmut Danisch bearbeitet das Thema in zwei Artikeln
(erster, zweiter). Auch zu der »Klimatransformation« über die Gerichte hat
er noch Tweets aus dem Netz gesammelt.
Julian Reichelt wieder in seinem Element:
In seiner Sendung
thematisiert er »die Wissenschaft«, die sich auch zur
Corona-Zeiten ganz sicher war und bei der Klimadiskussion auch noch
weiterhin ist, was richtig ist, und auf die sich Frauke Brosius-Gersdorf in
der Lanz-Sendung ganze 30 mal bezieht. Wobei noch hinzukommt, daß ja
selbst unter Juristen mehrheitlich die Position vertreten wird, daß die
Rechtswissenschaft nur so heißt und mit klassischen Wissenschaften faktisch
nichts zu tun hat.
Außerdem geht er der Frage nach, ob die Aufstellung nicht ein Komplott
von der SPD ist, um die AfD auszuschalten und die Macht dauerhaft an sich
zu reißen. In diesem Zusammenhang ist auch noch ein
Tweet
eines wohl CSU-nahen Staatsrechtlers zu erwähnen (vom Blogger Danisch
zitiert und ein bißchen lesbarer aufbereitet, siehe zudem Tichys Einblick), der die möglicherweise geplanten Schritte der SPD
aufzeigt. Es wird übrigens auch spekuliert, daß die SPD und die anderen
Linken deshalb so wütend sind (und mit abstrusen Verschwörungserzählungen
um sich hauen), weil sie auf frischer Tat ertappt wurden.
Nun hatte Frauke Brosius-Gersdorf ihren Auftritt im Fernsehen, bei Markus
Lanz, um genau zu sein. Das war das Mindeste, was der links-grüne
öffentliche Rundfunk für sie tun konnte. AfD-Politiker oder andere von
links angegriffenen Leute würden sicherlich keine kostenlose Sendezeit
bekommen.
Zumindest auf der konservativen Seite ist der Auftritt genauso schlecht
weggekommen wie ihre Presseverlautbarung. Ich will gar nicht die vielen
Artikel aufzählen, die verschiedene Punkte ihres Auftritts adressiert und
negativ bewertet haben. Nur einen Satz will ich aufgreifen. Da habe ich
mich als juristischer Laie schon am Kopf gekratzt, weil ich da durch den
Blogger Danisch und auch andere mittlerweile sensibilisiert bin: Die
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. In Absatz 3
von Artikel 1 steht genau, wem gegenüber: Der Legislative, Exekutive und
Judikative, den drei Säulen des demokratischen Staates. Der Bürger selber
ist nicht zur Einhaltung dieser Grundrechte verpflichtet.
Brosius-Gersdorf kritisierte die Vertreter der Kirche für deren Kritik an
ihr. Das ist ihr gutes Recht. Aber die Begründung ist schauerlich: Sie
seien »an die Verfassungswerte unseres Grundgesetzes gebunden«. Und das
stimmt nun einfach nicht. Sie sind einfache Bürger wie die meisten von uns.
Das sollte jemand, der Verfassungsrichter werden will, eigentlich
wissen! Wenn sie es nicht weiß, ist sie ungeeignet, wenn sie es doch
weiß, dann ist sie so verlogen, daß sie auch damit ungeeignet ist.
Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau erklärt das auf X und faßt es
dann in einem Zitat als
»Tyrannei
der Werte« zusammen.
Es ist ein immer wiederkehrender Versuch der Linken, das Grundgesetz
umzudrehen, um Minderheitenrechte gegenüber der Mehrheit durchzudrücken, um
die Mehrheit den sozialistischen Vorstellungen nach zu erziehen. Das
»Selbstbestimmungsgesetz« beispielsweise ist genau so ein Resultat.
Nachtrag: Ein sehr langer Artikel bei Tichys Einblick beschäftigt sich mit
der Umkehrung des Bürger-Staat-Verhältnis und liefert einen Einblick in den
Artikel 1 des Grundgesetz mit einer historischen Betrachtung, wie er
entstanden ist und mit welcher Absicht.