Ich habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft in Berlin bekommen. Wer
meinen Blog nicht regelmäßig liest: Ich hatte Anzeige gegen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier wegen
Volksverhetzung erstattet, weil er die Wähler der AfD als Ratten
bezeichnet hatte. Was ist da wohl herausgekommen? Ich zitiere mal das
Schreiben:
Sehr geehrter Herr Grantler*,
den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft,
jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.
Nach den §§ 152 Abs 2, 160 Abs. 1 der Strafprozeßordnung ist die
Staatsanwaltschaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt,
wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen.
Derartige Anhaltspunkte lassen sich aus ihrem Vorbringen jedoch nicht
entnehmen.
Die Äußerung des Angezeigten stellt insbesondere keine Volksverhetzung
nach § 130 Abs. 1 StGB dar. Eine Aufstachelung zum Haß gegen Teile der
Bevölkerung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB oder ein Angriff auf die
Menschenwürde eines Teils der Bevölkerung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2
StGB ist der Äußerung nicht zu entnehmen, Sie war bereits nicht auf
Mitglieder oder Wähler einer bestimmten Partei und damit auf keinen
abgrenzbaren Teil der Bevölkerung bezogen.
Daß mit dieser Äußerung eine Mißachtung einzelner Personen oder
Personengemeinschaften im Sinne einer Beleidigung gem. § 185 StGB zum
Ausdruck gebracht wurde, ist aus diesem Grund ebenfalls nicht
anzunehmen.
Darüber hinaus stellt der Begriff »Rattenfänger« eine im heutigen
Sprachgebrauch etablierte Umschreibung eines »Volksverführers« unter
Bezugnahme auf die Sagengestalt des »Rattenfängers von Hameln« dar, sodaß
dieser jedenfalls nicht zwingend – wie von Ihnen angenommen – wörtlich zu
verstehen ist.
Da weitere Straftatbestände nicht in Betracht kommen, fehlt es an den
Voraussetzungen für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX (Staatsanwältin)
* Name geändert, Rechtschreibung angepaßt.
Wenn jemand in seinem Laden ein Schild aufhängt, daß er keine Grünen mehr
als Kunden haben will, dann ist natürlich die Sachlage eine ganz
andere…
Ich habe mir gerade
das AfD-Video zur
heutigen Regierungsbefragung, speziell die von Innenministerin Faeser,
angeschaut, wobei ich zugeben muß, daß ich dann doch bei einigen Stellen
etwas gesprungen bin: Es ist einfach unerträglich, was diese Frau losläßt.
Während andere Minister es wenigstens versuchen, es so aussehen zu lassen,
als ob man auf die Frage eingehen würde, antwortet sie nur noch in
verquasten Phrasen, mit ihren vorgefertigten Textbausteinen, mit an Haaren
herbeigezogenen Argumentationsketten und Kausalitäten, ein wirres Zeug. Das
hat schon Züge von der Realitäts-Losgelöstheit des Ex-Stasi-Chefs Erich
Mielke, der doch alle Menschen liebte! Auf die Kritik am
»Demokratiefördergesetz« jenseits der AfD, zum Beispiel von einem ihrer
Parteikollegen oder vom FDP-Politiker Kubicki fängt sie an zu schwurbeln
und abzudrehen, das ist nicht mehr erträglich. Und von dem ganzen Vorfall
an der Schule (von mir als »Schlumpfskandal« tituliert) wüsse sie auch gar nichts, was ich für
eine glatte Lüge halte, und hätte auch nicht nur deshalb keine Meinung
dazu, sondern auch nicht, weil das zudem gar nicht in ihren
Zuständigkeitsbereich fiele – als wäre das die Frage gewesen. Also um
ehrlich zu sein: Für mich gehört diese Frau in eine geschlossene
Anstalt!
Ich bin generell gegen Gewalt, dennoch bin ich froh, wenn es mal die
richtigen trifft, die ständig nach noch mehr Zuwanderung rufen. Die
Linken-Politikerin Janine Wißler (so der »bürgerliche Name«, hat sich
wohl selber dummdeutsch-reformiert…) ist in Berlin Opfer eines Straßenraubs geworden. Ob der Täter
Migrationshintergrund hatte, erfahren wir nicht. Ich bin mir aber auch
sicher, daß Wißler kein Wort darüber verlieren würde, auch wenn der Täter
pechschwarz gewesen und das am helligsten Tag passiert wäre.
Wolfgang Kubicki hat einen schönen Spruch herausgehauen: »Faeser kämpft nicht gegen Rechts, sondern gegen das Recht«. Wenn
die AfD es sagt, hören ja alle vorsätzlich weg, aber vielleicht nicht, wenn
die FDP Faeser sie als eine Gefahr für die Demokratie bezeichnet.
Faeser ist aber nicht die einzige Gefahr. Die dem Wirtschaftsministerium
unterstellte Bundesnetzagentur durchsucht für die EU schon mal X/Twitter
nach »Haßbotschaften«, obwohl die rechtliche Grundlage dafür fehlt – aber es sind ja immer
die anderen, die die Demokratie und den Rechtsstaat bedrohen!
Daß es in anderen »demokratischen« Ländern noch viel schlimmer zugeht,
zeigt gerade ein Beispiel aus Schottland. Dort kann man ab April für 7 Jahre in den Bau einfahren, wenn man
jemanden nach seinem biologischen Geschlecht anspricht!
Nachtrag: Zum Thema Bundesnetzagentur schreibt auch Tichys
Einblick:
»Digital Services Act: Ampel nutzt Rußland als Vorwand zum Kampf gegen
freie Meinung im Netz«
Die Schülerin und deren Mutter um den Skandal über das
Instagram-AfD-Schlumpf-Video geben Interviews. Leider ist das Interview bei der Jungen Freiheit hinter der Paywall verschwunden,
das bei Nius soll nach Eigenauskunft morgen (Montag) erscheinen. Ich reiche den Link
nach, wenn ich es sehe.
Bei dem Interview in der Jungen Freiheit hat das Mädchen noch
klargestellt, daß die drei Beamten tatsächlich nicht ihre Klasse betreten
hatten. Sie hätten aber direkt vor der Tür gestanden, als der Direktor sie
aus der Klasse geholt hätte, und sie seien für die Schüler sichtbar gewesen
– kein großer Unterschied also. Zudem seien sie – die Schülerin, der
Direktor und die drei Polizisten – auf dem Weg zum Büro an dem Schulatrium
vorbeigekommen, wo sich zwei andere Klassen aufgehalten hätten. Ich habe
das so verstanden, daß die das haben beobachten können.
Ich hatte übrigens zu dem früheren Artikel noch ein paar Links hinzugefügt.
Nachtrag: hier ist das Interview