Der Unternehmer, der auf seinem Grundstück Plakate gegen die Grünen aufgestellt hatte, daraufhin von der Polizei heimgesucht wurde und 6.000 Euro Strafe bezahlen sollte, hat vor Gericht gewonnen und ist freigesprochen worden. Meinungsfreiheit existiert noch, auch wenn man sie sich schwer erkämpfen muß…
Manche Ratten sind halt gleicher
Ich habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft in Berlin bekommen. Wer meinen Blog nicht regelmäßig liest: Ich hatte Anzeige gegen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier wegen Volksverhetzung erstattet, weil er die Wähler der AfD als Ratten bezeichnet hatte. Was ist da wohl herausgekommen? Ich zitiere mal das Schreiben:
Sehr geehrter Herr Grantler*,
den von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt habe ich geprüft, jedoch von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen.
Nach den §§ 152 Abs 2, 160 Abs. 1 der Strafprozeßordnung ist die Staatsanwaltschaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen. Derartige Anhaltspunkte lassen sich aus ihrem Vorbringen jedoch nicht entnehmen.
Die Äußerung des Angezeigten stellt insbesondere keine Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB dar. Eine Aufstachelung zum Haß gegen Teile der Bevölkerung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB oder ein Angriff auf die Menschenwürde eines Teils der Bevölkerung im Sinne des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist der Äußerung nicht zu entnehmen, Sie war bereits nicht auf Mitglieder oder Wähler einer bestimmten Partei und damit auf keinen abgrenzbaren Teil der Bevölkerung bezogen.
Daß mit dieser Äußerung eine Mißachtung einzelner Personen oder Personengemeinschaften im Sinne einer Beleidigung gem. § 185 StGB zum Ausdruck gebracht wurde, ist aus diesem Grund ebenfalls nicht anzunehmen.
Darüber hinaus stellt der Begriff »Rattenfänger« eine im heutigen Sprachgebrauch etablierte Umschreibung eines »Volksverführers« unter Bezugnahme auf die Sagengestalt des »Rattenfängers von Hameln« dar, sodaß dieser jedenfalls nicht zwingend – wie von Ihnen angenommen – wörtlich zu verstehen ist.
Da weitere Straftatbestände nicht in Betracht kommen, fehlt es an den Voraussetzungen für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXX (Staatsanwältin)
* Name geändert, Rechtschreibung angepaßt.
Wenn jemand in seinem Laden ein Schild aufhängt, daß er keine Grünen mehr als Kunden haben will, dann ist natürlich die Sachlage eine ganz andere…
Faeser unerträglich
Ich habe mir gerade das AfD-Video zur heutigen Regierungsbefragung, speziell die von Innenministerin Faeser, angeschaut, wobei ich zugeben muß, daß ich dann doch bei einigen Stellen etwas gesprungen bin: Es ist einfach unerträglich, was diese Frau losläßt. Während andere Minister es wenigstens versuchen, es so aussehen zu lassen, als ob man auf die Frage eingehen würde, antwortet sie nur noch in verquasten Phrasen, mit ihren vorgefertigten Textbausteinen, mit an Haaren herbeigezogenen Argumentationsketten und Kausalitäten, ein wirres Zeug. Das hat schon Züge von der Realitäts-Losgelöstheit des Ex-Stasi-Chefs Erich Mielke, der doch alle Menschen liebte! Auf die Kritik am »Demokratiefördergesetz« jenseits der AfD, zum Beispiel von einem ihrer Parteikollegen oder vom FDP-Politiker Kubicki fängt sie an zu schwurbeln und abzudrehen, das ist nicht mehr erträglich. Und von dem ganzen Vorfall an der Schule (von mir als »Schlumpfskandal« tituliert) wüsse sie auch gar nichts, was ich für eine glatte Lüge halte, und hätte auch nicht nur deshalb keine Meinung dazu, sondern auch nicht, weil das zudem gar nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fiele – als wäre das die Frage gewesen. Also um ehrlich zu sein: Für mich gehört diese Frau in eine geschlossene Anstalt!
Der Schlumpfskandal geht weiter. Jetzt versuchen die Mainstream-Presse und die Polizei, dem Mädchen rechtsradikales Gedankengut zu unterstellen, und das mit fragwürdiger Argumentation. Das Mädchen und die Mutter widersprechen. Die AfD beantragt derweil eine aktuelle Stunde im Bundestag.
Nachtrag: Siehe auch Apollo News.
Ich bin generell gegen Gewalt, dennoch bin ich froh, wenn es mal die richtigen trifft, die ständig nach noch mehr Zuwanderung rufen. Die Linken-Politikerin Janine Wißler (so der »bürgerliche Name«, hat sich wohl selber dummdeutsch-reformiert…) ist in Berlin Opfer eines Straßenraubs geworden. Ob der Täter Migrationshintergrund hatte, erfahren wir nicht. Ich bin mir aber auch sicher, daß Wißler kein Wort darüber verlieren würde, auch wenn der Täter pechschwarz gewesen und das am helligsten Tag passiert wäre.
Meinungsfreiheit weiter unter Druck
Wolfgang Kubicki hat einen schönen Spruch herausgehauen: »Faeser kämpft nicht gegen Rechts, sondern gegen das Recht«. Wenn die AfD es sagt, hören ja alle vorsätzlich weg, aber vielleicht nicht, wenn die FDP Faeser sie als eine Gefahr für die Demokratie bezeichnet.
Faeser ist aber nicht die einzige Gefahr. Die dem Wirtschaftsministerium unterstellte Bundesnetzagentur durchsucht für die EU schon mal X/Twitter nach »Haßbotschaften«, obwohl die rechtliche Grundlage dafür fehlt – aber es sind ja immer die anderen, die die Demokratie und den Rechtsstaat bedrohen!
Daß es in anderen »demokratischen« Ländern noch viel schlimmer zugeht, zeigt gerade ein Beispiel aus Schottland. Dort kann man ab April für 7 Jahre in den Bau einfahren, wenn man jemanden nach seinem biologischen Geschlecht anspricht!
Nachtrag: Zum Thema Bundesnetzagentur schreibt auch Tichys Einblick: »Digital Services Act: Ampel nutzt Rußland als Vorwand zum Kampf gegen freie Meinung im Netz«
Bayern macht ernst und läßt den Worten Taten folgen: Das bayrische Kabinett hat jetzt die Genderschreibung an Schulen, Universitäten und Behörden verboten.
Zu dem geplanten pink-farbenen Trikot der Fußball-Bundesnationalmannschaft zur Europameisterschaft kann ich nur eins sagen: Ein Tutu würde ganz hervorragend dazu passen!
Die Kritik an Nancy Faeser mit ihren Plänen zur Verfolgung und Überwachung von Meinungsäußerungen unterhalb der Strafgrenze wird immer lauter. Indes setzt Faeser noch einen oben darauf, indem sie Regierungskritik mit dem Mord an Walter Lübcke in Verbindung bringt. (Siehe auch Bild, Tichys Einblick.)
Interviews zum Schlumpfskandal
Die Schülerin und deren Mutter um den Skandal über das Instagram-AfD-Schlumpf-Video geben Interviews. Leider ist das Interview bei der Jungen Freiheit hinter der Paywall verschwunden, das bei Nius soll nach Eigenauskunft morgen (Montag) erscheinen. Ich reiche den Link nach, wenn ich es sehe.
Bei dem Interview in der Jungen Freiheit hat das Mädchen noch klargestellt, daß die drei Beamten tatsächlich nicht ihre Klasse betreten hatten. Sie hätten aber direkt vor der Tür gestanden, als der Direktor sie aus der Klasse geholt hätte, und sie seien für die Schüler sichtbar gewesen – kein großer Unterschied also. Zudem seien sie – die Schülerin, der Direktor und die drei Polizisten – auf dem Weg zum Büro an dem Schulatrium vorbeigekommen, wo sich zwei andere Klassen aufgehalten hätten. Ich habe das so verstanden, daß die das haben beobachten können.
Ich hatte übrigens zu dem früheren Artikel noch ein paar Links hinzugefügt.
Nachtrag: hier ist das Interview