27. Oktober 2022
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§130 StGB – Volksverhetzung

Der Bundestag hat klammheimlich am §130 StGB herumgefummelt, Mittwoch nacht um 23:00 Uhr, dazu noch im sogenannten Omnibus-Verfahren. Dabei wird die Änderung einfach einem anderen Gesetzesänderung, die damit nichts zu tun hat, angehängt. Obwohl nicht notwendig, hat die CDU/CSU-Fraktion der Änderung zugestimmt, während AfD und Linke dagegen gestimmt haben.

Bei dem Paragraphen handelt es sich um den sogenannten Volksverhetzungsparagraphen. Die bisherige Version stellte die Leugnung des millionenfachen Mordes der Nationalsozialisten an Juden und anderen unter Strafe. Dieser Paragraph ist nun ausgedehnt worden auf alle Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Eigentlich kann doch niemand etwas dagegen haben? Dennoch regt sich Widerstand. Es erregt schon Mißtrauen, wenn so eine Änderung so heimlich an der Öffentlichkeit vorbei beschlossen wird. Die inhaltliche Kritik kommt aber auch. Wie immer, alles zu unbestimmt. Wer definiert, was ein Kriegsverbrechen ist? Außerdem sei das Gesetz »zeitlos«. Man sieht allgemein die Meinungsfreiheit in Gefahr, bei konträrer Meinung könne man sich schnell strafbar machen.

Die NZZ bringt ein Interview mit einem Strafrechtsexperten, in dem die Probleme angesprochen werden. Auch die Welt hat einen kritischen Artikel, der aber leider schon hinter der Paywall verschwunden ist.

Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Verfassungsschutzpräsident, sieht noch ein ganz anderes Problem:

Ich empfehle den vorgesehenen neuen § 130 StGB aus dem FDP-Hause Buschmann Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Diese Neuregelung ist […] ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Vermutlich wird nicht wahrgenommen, daß § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a G10-Gesetz auf diese Vorschrift verweist. Danach kann eine Telekommunikationsüberwachung (Überwachung von Telefon, WhatsApp, Emails etc etc) und eine Überwachung des Postverkehrs durch die Nachrichtendienste bereits dann angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, daß jemand eine Volksverhetzung plant. Dadurch daß der Inhalt von § 130 StGB nunmehr erweitert wird, wird der Anwendungsbereich des § 3 G10-Gesetz ins Beliebige ausgedehnt. Die bereits bestehende Regelung ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig, weil die Nachrichtendienste schon beim VERDACHT, daß jemand eine Volksverhetzung (und nicht ein Kapitaldelikt) PLANT, abhören dürfen. Mit der Ausdehnung des Tatbestandes von § 130 StGB und der damit folgenden Ausweitung von § 3 G10-Gesetz wird das Post- und Fernmeldegeheimnis zu einer Farce.

So, die Gretchenfrage: War die Koalition zu dumm, um das zu merken, oder war das ganz im Gegenteil willkommener Nebeneffekt oder gar die Absicht?

27. Oktober 2022
26. Oktober 2022
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Audi am Ende

Audi ist am Ende. Erst die Mitwirkung im mütterlichen Dieselskandal, dann das Gender-Gaga im Unternehmen, und jetzt will der Audi-Chef noch autofreie Tage und Tempolimit, aber angeblich gleichzeitig in die Formel-1 einsteigen. Wir haben hier wirklich nur noch Bekloppte am Start.

Nachtrag: Kommentar beim Focus

26. Oktober 2022
26. Oktober 2022

»Werterepublik« Deutschland

Da sind sie mal wieder, die ach so hochgelobten Werte – ob europäische oder deutsche. Die Politik wird nicht müde, uns zu erklären, daß wir nicht mit Schurkenstaaten zusammenarbeiten dürfen, aber der Bundeskanzler höchstpersönlich setzt sich ein, daß mit dem Deal um ein Terminal im Hamburger Hafen der chinesische Staat, der bei dem gerade abgeschlossenen Parteitag klar gezeigt hat, daß es mit ihm in eine noch düstere Zukunft geht, sich einkaufen darf. Was für eine Verlogenheit. Würde mich ja interessieren, wieviel Scholz persönlich dafür kassiert.

Nebenbei habe ich in diesem Kontext gestern wieder schöne Manipulation im Staatsfunk gesehen – bei der Tagesschau. Die leben wohl in einer anderen Realität als ich. In den 20-Uhr-Nachrichten wurde glatt behauptet, die Entscheidung wäre noch offen und die sechs Ministerien hätten noch nicht zugestimmt. Derweil habe ich gestern nachmittag bereits in den Online-Medien gelesen, daß die Ministerien nach dem Kompromißvorschlag mit 24,9% umgefallen seien. Ich weiß nicht, was die Tagesschau damit bezwecken wollte, aber es war schlichtweg falsch.

25. Oktober 2022
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Ukraine: Deutschland soll 500 Millionen Dollar im Monat zahlen

Ukraine will 500 Millionen Dollar von Deutschland monatlich, also 6 Milliarden im Jahr – nicht, um den Russen abzuwehren oder für den Wiederaufbau, sondern um den Staat, die Renten zu finanzieren. Und unsere Regierung wird so blöd sein, das zu machen. Die deutschen Bürger kann man sicher noch ein bißchen mehr ausnehmen, die Infrastruktur und Schulen noch weiter verrotten lassen. Die Grünen basteln ja zudem schon an der Vermögenssteuer. Irgendwann ist Deutschland ohne Krieg so kaputt und arm wie die Ukraine mit dem Krieg.

Nachtrag: Auch die Welt berichtet davon – die Leser toben!

Nachtrag 2: Ich lese gerade in den Kommentaren, daß die Ukraine gerade erst das Renteneintritsalter von 55 auf 60 Jahre erhöht habe. Die Einkommenssteuer liegt dort angeblich fest bei 18%…

Nachtrag 3: Die SPD-Politikerin Saskia Esken, am äußersten linken Rand ihrer Partei, fordert eine Vermögenssteuer explizit für den Wiederaufbau der Ukraine. Ich glaube, ich spinne! Damals war der »Solidaritätszuschlag« von Kohl für die Ex-DDR ja noch irgendwo einsehbar (auch wenn wir dabei massiv belogen und betrogen wurden), aber das ist ja schon wirklich eine Unverschämtheit!

24. Oktober 2022
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23. Oktober 2022
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