Was für eine unverschämte Anmaßung eines Klägers, das
Bundesverfassungsgericht für befangen zu halten, nur, weil man der
Gegenpartei, der Regierung, zusammen essen war und dabei das Thema der
Klage auch noch diskutiert hat. Das Verfassungsgericht und seine Richter
stehen natürlich über den Dingen, gottgleich. Da gibt es doch nicht den
geringsten Zweifel. Deshalb mußte der Vorwurf von diesem …, ja Unterling, natürlich auch
zurückgewiesen werden. (siehe auch
Junge
Freiheit) Genau wie damals, als es um das aktuelle Modell der ÖR-Finanzierung – der sogenannten
Haushaltsabgabe – ging. Wie konnte man sich nur erdreisten zu
unterstellen, daß der Vorsitzende befangen sein könnte, nur, weil er über
ein Konzept seines Bruders und Vorgängers zu entscheiden hatte. Das Konzept
war natürlich dann auch so grundgesetzkonform, daß daran nichts auszusetzen
war. Der Bruder ist ja schließlich genauso unfehlbar.
Äh, wer zeigt nochmal auf Polen und Ungarn?
Nachtrag: Zwei Muslimas waren wohl 2014 mit einem Befangenheitsantrag
erfolgreich, wenngleich die Klage dann wohl erfolglos war. Kommt wohl
auf das Thema an.
Wir haben wirklich eine beschissene Presse. Es ist zum Kotzen.
Wie Ihr vielleicht mitbekommen habt, ist gestern abend der britische
Tory-Abgeordnete David Amess bei einer Bürgersprechstunde ermordet worden.
Ich war gerade auf der Suche nach mehr Informationen über den Täter und
sein Motiv, habe aber nicht wirklich etwas gefunden, außer, daß der Täter
männlich und 25 Jahre alt sei und von einem terroristischen Akt ausgegangen
werde. Unter einem Welt-Artikel fragte auch ein Leser dumm in die Runde, ob man denn
nicht mehr wisse. Ein anderer Leser meinte, er solle doch mal bei den BBC
News nachlesen. Das sagt eigentlich schon alles, daß er sein Wissen dort
nicht preisgibt. Ich bin dann mal dem Rat gefolgt. Es stellt sich heraus,
daß der Täter Somalier und Moslem ist, folglich sieht die Polizei das als
einen islamisch motivierten Terrorakt an.
Unsere Presse hält sich also mal wieder »vornehm« zurück. Weil es ja
nicht sein kann, daß seine Herkunft und sein Glauben irgendetwas damit zu
tun hat. Solchen Leuten wird heute von der Presse automatisch psychische
Probleme attributiert, um mögliche Zusammenhänge zu zerstreuen. (Das ist
ja auch einfach, denn jemand, der aus religiösen Gründen einen anderen
ermorden will, kann ja im Kopf nicht ganz richtig sein – allerdings fängt
für mich als Atheist die Frage nach psychischen Problemen schon bei der
freiwilligen Religionszugehörigkeit an sich an.) Als 2016 die britische
Labour-Abgeordnete Jo Cox von einem Brexit-Befürworter in ähnlichem Kontext
ermordet wurde, da ging es hier in der Presse dagegen aber rund. Aber
dieses Gutmenschentum kennen wir bereits.
Bei
dem islamischen Terroranschlag eines Somaliers in Würzburg, bei dem
drei Menschen getötet und neun Menschen teils schwer verletzt wurden,
gipfelte das in dem für mich unerträglichen Video-Kommentar von Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung,
in dem er den Täter zum Opfer machen wollte.
Nachtrag: In einem Focus-Artikel habe ich ganz am Ende dann doch noch gelesen, daß die
Polizei »Verbindungen zum islamistischen Extremismus« sehe.
Laut n-tv legen zwei »Aktivisten« von »Fridays for Future« beim
Wahlprüfungsausschuß einen Einspruch ein, weil sie als Minderjährige
nicht an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen durften. Damit demonstrieren
sie eigentlich nur, daß sie zu recht von der Wahl ausgeschlossen wurden,
weil sie die geistige Reife noch nicht haben. Ein Blick in Wikipedia oder
auf die Seiten des Bundestags offenbart recht schnell, daß die Aufgabe des
Wahlprüfungsausschusses ist, die korrekte Vorbereitung und Durchführung der
Wahl festzustellen. Er ist aber nicht dafür da, über die Gesetze, die die
Wahl regeln, zu urteilen. Insofern muß der Wahlprüfungsausschuß den
Einspruch zurückweisen – falls wir noch in einem Rechtsstaat sind, was man
täglich neu bewerten muß.
Vielleicht wollen die beiden Kinderchen das auch nur als Sprungbrett für
eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nutzen, Das könnten sie sich
aber auch sparen und direkt klagen. Es könnte gar effektiver sein, weil im
ersten Fall sich das Gericht auf die Aufgabe des Prüfungssausschusses
beschränken müßte und dann meiner bescheidenen Meinung nach auch zu dem
obigen Ergebnis kommen müßte. Das Bundesverfassungsgericht hat für eine derartige Klage sogar eine
eigene Seite.. Dort steht unter anderem:
Das Bundesverfassungsgericht prüft zum einen, ob das angewendete
Wahlgesetz mit höherrangigem Recht, insbesondere mit dem Grundgesetz, im
Einklang steht. Zum anderen wird im Rahmen der vorgebrachten Rügen
untersucht, ob das Wahlgesetz zutreffend angewendet worden ist.
Prüfungsmaßstab sind vor allem die Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1
Satz 1 GG sowie die Regelungen im Bundeswahlgesetz und in der
Bundeswahlordnung.
Der Ausschluß von Personen unter 18 Jahren steht nun mal tatsächlich im
Einklang mit dem Grundgesetz, denn es steht in Absatz 2 Satz 1 des des oben
zitierten Artikel 38, daß
wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Eindeutiger geht es wohl kaum.
Natürlich ist das Wahlalter nicht gottgegeben, aber das Wahlalter Null,
das hier gefordert wird, ist illusorisch. Es gibt verschiedene
Altersgrenzen in den Gesetzen, die die körperliche und geistige Entwicklung
des Menschen berücksichtigen. So zum Beispiel die Strafmündigkeit oder das
Sexualrecht, welche einen gewissen geistigen Entwicklungsstand
voraussetzen. Ähnlich ist es bei einer Wahl erforderlich, daß der Wähler
die Tragweite seiner Wahl erfassen kann und ansatzweise in der Lage ist,
Wahlversprechen der Parteien und Mandatsbewerber zu bewerten und auf ihre
Glaubwürdigkeit und Umsetzbarkeit zu überprüfen (was schon bei vielen
Erwachsenen nicht gelingt). Man müßte also gleichzeitig all diese Grenzen
aufheben: Ein dreijähriges Kind, das im Laden eine Süßigkeit ergreift und
einsteckt, müßte dann nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden!
Übrigens, was so als scheinbar belangloser Satz am Ende des Artikels
daherkommt, ist eigentlich eine Schweinerei:
Ohnehin sind aufgrund der demografischen Entwicklung ältere Menschen bei
Wahlen im Vergleich zu jüngeren deutlich stärker vertreten.
Ja, und das ist auch völlig richtig. One man, one vote. Die Basis unseres
Grundgesetzes und unserer Demokratie ist das gleiche Recht des Individuums.
Eine Einteilung in Gruppen, zum Beispiel über Alter, Geschlecht oder
Hautfarbe, und Zuweisung von Gruppenrechten ist höchstgradig
antidemokratisch und grundrechtfeindlich. Kein Wunder, diese
identitätsbezogene Denkweise kommt aus der hintersten marxistischen
Drecksecke. Aus diesem Grund wird auch das »Klimaurteil« des
Bundesverfassungsgericht, das Jung gegen Alt gegeneinander ausspielt, von
den Fachleuten in der Luft zerrissen und als völliges Fehlurteil
gewertet.
Drei kurze Meldungen:
Früher (vielleicht auch heute noch, da fehlt mir die Kenntnis) sammelten
sich die Pädophilen bei den Grünen, heute sind es halt die Rassisten. Die
Grüne Jugend hat gerade eine neue Bundessprecherin gewählt. Es geht gerade
unter dem Stichwort »Mehrheitsgesellschaft« auf Twitter ein berechtigter
Shitstorm herum, weil diese dunkelhäutige Dame namens Sarah-Lee Heinrich
folgendes losgelassen hat:
»Deutschland hat eine eklige, weiße Mehrheitsgesellschaft«
Was meint Ihr, wie schnell jemand vor Gericht stünde, er würde sagen,
Deutschland habe ein Problem mit ekligen schwarzen Minderheiten?
Eine Quelle für die Äußerung, die ich gefunden habe, ist
dieser Tweet. Eine beispielhafte Kommentierung, die auch meiner
Meinung enspricht, ist dieser hier.
Nachtrag: Lesenswerter Kommentar bei der NZZ: Der Fall Sarah-Lee Heinrich – wie Linke wegschauen, wenn es um ihre
radikalen Flügel geht
Bravo, bravo, bravo! Das polnische Verfassungsgericht hat entschieden. Die Welt
zitiert:
»Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische
Justizwesen einzumischen, verstößt gegen […] die Regel des Vorrangs der
Verfassung und gegen die Regel, daß die Souveränität im Prozeß der
europäischen Integration bewahrt bleibt«
Vielleicht motiviert das unser Bundesverfassungsgericht und es bringt
vielleicht dann mal auch den Mut auf, ihre sehr ähnliche Entscheidung über
den Vorrang unseres Grundgesetzes und ihres Gerichts vor den EU-Gesetzen
und -Gericht mal durchzusetzen und nicht nur immer rote Linien zu
ziehen.
Nachtrag: Die Welt hat auch noch einen Kommentar verfaßt, der das Urteil in den Kontext setzt. Die Leser
beider Artikel sehen mehrheitlich (wie ich) das Urteil positiv. Sie
kritisieren auch die Konnotation in beiden Artikeln, die die Nähe der
Präsidentin des polnischen Verfassungsgerichts zur PIS-Partei und dessen
Chef ins schlechte Licht rückt, mit dem von mir auch schon erwähnten
Hinweis (an anderer Stelle), daß unser Präsident des
Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth seit 30 Jahren CDU-Mitglied ist
und vor seiner Berufung Fraktionsvorsitzender der CDU im Bundestag und
enger Vertrauter von Angela Merkel war. Manche sagen ihm nach, daß er die
Stelle als Dank bekommen habe, weil er auf Wunsch Merkels den
Migrationspakt (Global Compact for Migration) in seiner Partei gegen alle
Widerstände durchgedrückt habe. Auch der Politiker Peter Müller ist direkt
vom Ministerpräsidenten zum Richter am Verfassungsgericht gewechselt – ein
damaliges Novum mit nicht wenig Kritik daran. Beides ist mindestens(!) so
anrüchig wie die Situation in Polen!
Auch möchte ich nochmal eine Fehlinformation aus dem Ursprungsartikel,
der wohl zum größten Teil aus der Feder der DPA stammt (bei n-tv fast
wortgleich erschienen) zurechtrücken. Dort wird behauptet, daß das
Bundesverfassungsgericht den Vorrang nie grundsätzlich in Frage gestellt
habe. Das stimmt so nicht. Zwar haben die Solange-I- und Solange-II-Urteile
der EU großen Handlungsspielraum gegeben, allerdings hat das
Maastricht-Urteil des BVerfG klar festgestellt, daß sich die EU nicht
einfach beliebige Kompetenzen an sich ziehen kann, also keine
»Kompetenz-Kompetenz« besitzt. Außerdem wurde festgestellt, daß die EU
erhebliche Demokratie-Defizite besitzt und die nur dadurch tolerierbar
seien, daß die Umsetzungen durch ein echt demokratisch legitimiertes
Gremium – dem Bundestag – bestätigt werden. Ich schließe daraus, daß das
Bundesverfassungsgericht unsere Verfassung als vorrangig sieht, auch wenn
es vielleicht nicht so explizit gesagt hat. Andernfalls würde das keinen
Sinn ergeben.
Nachtrag 2: Bis jetzt habe ich noch keinen Artikel gesehen, der
sich mal etwas sachlicher mit der Position und der Argumentation des
polnischen Verfassungsgerichts auseinandersetzt – was ich mangels
juristischer Sachkenntnis hochinteressant fände –, stattdessen wird
höchstens mit ähnlichem Schaum vor dem Mund reagiert wie Flinten-Uschi und
der gesamte EU-Apparat. Kritische Presse, das war einmal. Die Leserschaft
von Spiegel und Zeit sieht das übrigens ganz anders als die
Welt-Leserschaft. Polen solle selber gehen oder die EU solle sie
herausschmeißen. Häufig wird die Abhängigkeit und die direkte Wahl der
Richter beschimpft, obwohl das bei uns genau so auch abläuft, wie ich oben
schon ausgeführt habe. Einfach unglaublich, wie blind und hirnlos
fremdgesteuert diese Leute sind. Nicht vorenthalten will ich einen Link zum
Blog von Hadmut Danisch, der den Disput wie häufig kühl und knackig kommentiert.
Auch wenn ich letztens die Bild häufiger mal positiv erwähnt habe, ist es
nicht so, daß sie besser geworden ist, sondern, daß die anderen Blätter
massiv nachgelassen haben.
Ich habe gerade in eine Bild-Diskussion hereingeschaut, in der es um die CDU-Politikerin Karin Prien geht. Diese Dame hatte
sich öffentlich mächtig darüber aufgeregt, daß Informationen aus den
vertraulichen Gesprächen zwischen CDU/CSU und den Grünen an die Bild
weitergegeben wurde. Prien forderte als Konsequenz daraus ein Verbot von
Mobiltelefonen während der Gespräche, die Beteiligen sollten sie vorher
abgeben. Ob das tatsächlich ein wirksames Mittel ist, sei dahingestellt.
Die Bild auf jeden Fall prügelt auf sie verbal ein, das seien doch
Verbotsmethoden der Grünen und so weiter. Sie sieht sich in ihrer Arbeit
behindert, und das sei ja heute quasi normal, per Mobiltelefon vertrauliche
Informationen durchsickern zu lassen. Ja, die Leser hätten sogar ein Recht
darauf, wegen Demokratie und so!
Wenn das so ist, liebe Bild, dann laßt doch mal genauso durchsickern, wer
Euch die Informationen gesteckt hat! Ach, das geht nicht?
Informantenschutz, Pressegeheimnis etwa? Hier sind vertrauliche
Informationen plötzlich heilig? Merkt Ihr es noch?
Nebenbei bemerkt, ich glaube, es war Södolf selbst. Ich habe in letzter
Zeit kaum eine so intrigante Person gesehen. Ich mag zwar Flaschet und
seine Politik nicht, aber ohne das destruktive Verhalten von Södolf vor und
nach der Wahl hätte er vielleicht eine Chance gehabt, und uns wäre die
Ampel erspart geblieben, die jetzt vermutlich kommt. Das wäre zwar dann
auch nicht viel, aber wenigstens etwas besser geworden. Wer weiß, wie
standhaft die doch durchaus flexible FDP gegen die Auswüchse des rot-grünen
Sozialismus sein wird. Mit Lindner an der Spitze habe ich da keine allzu
große Hoffnung.
Da politisch momentan tote Hose ist – Merkel ist abgetaucht und die vier
»Gewinnerparteien« schachern um Koalitionen –, mal wieder etwas Lustiges:
Jemand hat das seit
Jahresbeginn populär gewordene Seemannslied »Wellerman« auf Covid
umgeschrieben. Ich find's nett…
Zwar ist Rot-Grün-Rot verhindert, wenn auch die Linken durch die
Direktmandate trotz der Unterschreitung der 5%-Hürde im Bundestag bleiben
werden. Sonst ist aber aus konservativer Sicht nichts am Gesamtergebnis zu
bejubeln. Roland Tichy zeichnet schon mal ein sehr düsteres Bild von einer
rot-grünen Herrschaft, wobei ich den Artikel aus Zeitmangel bislang nur
überflogen habe. Noch ist die Ampelkoalition nicht sicher, aber die FDP ist
bekanntlich flexibel, wenn es darum geht mitzuregieren – möglicherweise
flexibler in Richtung SPD als die Grünen in Richtung CDU. In letztgenannter
und ihrer Schwesterpartei CSU könnten sich in den nächsten Tagen heftige
Gewitter entladen – da liegt schon so eine Stimmung in der Luft –, und wer
da am Ende politisch überlebt, wäre dann nicht wirklich vorherzusagen. Vor
der Wahl hatten ein paar Artikel schon mal phantasiert, wie soetwas
ausgehen könnte.
Mal schauen, wie es weitergeht…
Mal wieder ein schönes Beispiel dafür, daß es immer darauf ankommt, wen
und wie man fragt. Es wird ja behauptet, daß die Mehrheit der Bürger für
ein Tempolimit auf den Autobahnen sei. Das mag ja auch so stimmen. Aber
fragt man mal nur die Autofahrer, sieht das Bild plötzlich anders aus.
Hier lehnt die Mehrheit das Tempolimit ab. Die Bild greift diese Umfrage auf und zitiert auch andere ähnliche
Umfragen, darunter eine, nach der auch Vielfahrer (mehr als 50.000 km/Jahr)
ein Tempolimit ablehnen.
Bei der Gelegenheit möchte ich nochmal daran erinnern, daß das von
Baerbock & Co. gebetsmühlenartig wiederholte Argument der
Verkehrssicherheit hinreichend widerlegt ist – etliche Länder (auch
europäische) haben trotz Tempolimit auf ihren Autobahnen mehr Verkehrstote
pro gefahrene Kilometer zu beklagen. Auch das CO₂-Argument ist nicht so
wirklich schlüssig. Erstens ist die Einsparung marginal und zweitens soll
doch sowieso auf Elektroautos mit »CO₂-neutralem« Strom umgestellt werden.
Und wenn es um Stromsparen geht, dann könnte man besser die
hunderttausenden Facebook- und Twitter-Server abschalten, auf denen nur
noch links-grüne Hetze gegen Andersdenkende zu finden ist…
Bonus-Link: Apropos Stromsparen: Die anderen Parteien belächeln ja
künstlich die AfD, wenn sie vor einem Kollaps des Stromnetzes aufgrund der
Energiepolitik warnt. Die Briten sind da schon einen Schritt weiter, wie
der Focus berichtet. Ab nächstem Jahr wird der Strom für Autos rationiert.. Tolles
Verkaufsargument für Elektroautos, vor allem bei Kunden, die auf das Auto
angewiesen sind und morgens ein vollgeladenes Auto brauchen, um ihre
Strecken zu fahren!