18. Oktober 2021
Oktober 202118

Das heilige Verfassungsgericht

Was für eine unverschämte Anmaßung eines Klägers, das Bundesverfassungsgericht für befangen zu halten, nur, weil man der Gegenpartei, der Regierung, zusammen essen war und dabei das Thema der Klage auch noch diskutiert hat. Das Verfassungsgericht und seine Richter stehen natürlich über den Dingen, gottgleich. Da gibt es doch nicht den geringsten Zweifel. Deshalb mußte der Vorwurf von diesem …, ja Unterling, natürlich auch zurückgewiesen werden. (siehe auch Junge Freiheit) Genau wie damals, als es um das aktuelle Modell der ÖR-Finanzierung – der sogenannten Haushaltsabgabe – ging. Wie konnte man sich nur erdreisten zu unterstellen, daß der Vorsitzende befangen sein könnte, nur, weil er über ein Konzept seines Bruders und Vorgängers zu entscheiden hatte. Das Konzept war natürlich dann auch so grundgesetzkonform, daß daran nichts auszusetzen war. Der Bruder ist ja schließlich genauso unfehlbar.

Äh, wer zeigt nochmal auf Polen und Ungarn?

Nachtrag: Zwei Muslimas waren wohl 2014 mit einem Befangenheitsantrag erfolgreich, wenngleich die Klage dann wohl erfolglos war. Kommt wohl auf das Thema an.

16. Oktober 2021
16

Wie üblich

Wir haben wirklich eine beschissene Presse. Es ist zum Kotzen.

Wie Ihr vielleicht mitbekommen habt, ist gestern abend der britische Tory-Abgeordnete David Amess bei einer Bürgersprechstunde ermordet worden. Ich war gerade auf der Suche nach mehr Informationen über den Täter und sein Motiv, habe aber nicht wirklich etwas gefunden, außer, daß der Täter männlich und 25 Jahre alt sei und von einem terroristischen Akt ausgegangen werde. Unter einem Welt-Artikel fragte auch ein Leser dumm in die Runde, ob man denn nicht mehr wisse. Ein anderer Leser meinte, er solle doch mal bei den BBC News nachlesen. Das sagt eigentlich schon alles, daß er sein Wissen dort nicht preisgibt. Ich bin dann mal dem Rat gefolgt. Es stellt sich heraus, daß der Täter Somalier und Moslem ist, folglich sieht die Polizei das als einen islamisch motivierten Terrorakt an.

Unsere Presse hält sich also mal wieder »vornehm« zurück. Weil es ja nicht sein kann, daß seine Herkunft und sein Glauben irgendetwas damit zu tun hat. Solchen Leuten wird heute von der Presse automatisch psychische Probleme attributiert, um mögliche Zusammenhänge zu zerstreuen. (Das ist ja auch einfach, denn jemand, der aus religiösen Gründen einen anderen ermorden will, kann ja im Kopf nicht ganz richtig sein – allerdings fängt für mich als Atheist die Frage nach psychischen Problemen schon bei der freiwilligen Religionszugehörigkeit an sich an.) Als 2016 die britische Labour-Abgeordnete Jo Cox von einem Brexit-Befürworter in ähnlichem Kontext ermordet wurde, da ging es hier in der Presse dagegen aber rund. Aber dieses Gutmenschentum kennen wir bereits. Bei dem islamischen Terroranschlag eines Somaliers in Würzburg, bei dem drei Menschen getötet und neun Menschen teils schwer verletzt wurden, gipfelte das in dem für mich unerträglichen Video-Kommentar von Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung, in dem er den Täter zum Opfer machen wollte.

Nachtrag: In einem Focus-Artikel habe ich ganz am Ende dann doch noch gelesen, daß die Polizei »Verbindungen zum islamistischen Extremismus« sehe.

13. Oktober 2021
13

Die strohdummen Blagen von »Fridays for Future«

Laut n-tv legen zwei »Aktivisten« von »Fridays for Future« beim Wahlprüfungsausschuß einen Einspruch ein, weil sie als Minderjährige nicht an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen durften. Damit demonstrieren sie eigentlich nur, daß sie zu recht von der Wahl ausgeschlossen wurden, weil sie die geistige Reife noch nicht haben. Ein Blick in Wikipedia oder auf die Seiten des Bundestags offenbart recht schnell, daß die Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses ist, die korrekte Vorbereitung und Durchführung der Wahl festzustellen. Er ist aber nicht dafür da, über die Gesetze, die die Wahl regeln, zu urteilen. Insofern muß der Wahlprüfungsausschuß den Einspruch zurückweisen – falls wir noch in einem Rechtsstaat sind, was man täglich neu bewerten muß.

Vielleicht wollen die beiden Kinderchen das auch nur als Sprungbrett für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nutzen, Das könnten sie sich aber auch sparen und direkt klagen. Es könnte gar effektiver sein, weil im ersten Fall sich das Gericht auf die Aufgabe des Prüfungssausschusses beschränken müßte und dann meiner bescheidenen Meinung nach auch zu dem obigen Ergebnis kommen müßte. Das Bundesverfassungsgericht hat für eine derartige Klage sogar eine eigene Seite.. Dort steht unter anderem:

Das Bundesverfassungsgericht prüft zum einen, ob das angewendete Wahlgesetz mit höherrangigem Recht, insbesondere mit dem Grundgesetz, im Einklang steht. Zum anderen wird im Rahmen der vorgebrachten Rügen untersucht, ob das Wahlgesetz zutreffend angewendet worden ist. Prüfungsmaßstab sind vor allem die Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG sowie die Regelungen im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung.

Der Ausschluß von Personen unter 18 Jahren steht nun mal tatsächlich im Einklang mit dem Grundgesetz, denn es steht in Absatz 2 Satz 1 des des oben zitierten Artikel 38, daß

wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Eindeutiger geht es wohl kaum.

Natürlich ist das Wahlalter nicht gottgegeben, aber das Wahlalter Null, das hier gefordert wird, ist illusorisch. Es gibt verschiedene Altersgrenzen in den Gesetzen, die die körperliche und geistige Entwicklung des Menschen berücksichtigen. So zum Beispiel die Strafmündigkeit oder das Sexualrecht, welche einen gewissen geistigen Entwicklungsstand voraussetzen. Ähnlich ist es bei einer Wahl erforderlich, daß der Wähler die Tragweite seiner Wahl erfassen kann und ansatzweise in der Lage ist, Wahlversprechen der Parteien und Mandatsbewerber zu bewerten und auf ihre Glaubwürdigkeit und Umsetzbarkeit zu überprüfen (was schon bei vielen Erwachsenen nicht gelingt). Man müßte also gleichzeitig all diese Grenzen aufheben: Ein dreijähriges Kind, das im Laden eine Süßigkeit ergreift und einsteckt, müßte dann nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft werden!

Übrigens, was so als scheinbar belangloser Satz am Ende des Artikels daherkommt, ist eigentlich eine Schweinerei:

Ohnehin sind aufgrund der demografischen Entwicklung ältere Menschen bei Wahlen im Vergleich zu jüngeren deutlich stärker vertreten.

Ja, und das ist auch völlig richtig. One man, one vote. Die Basis unseres Grundgesetzes und unserer Demokratie ist das gleiche Recht des Individuums. Eine Einteilung in Gruppen, zum Beispiel über Alter, Geschlecht oder Hautfarbe, und Zuweisung von Gruppenrechten ist höchstgradig antidemokratisch und grundrechtfeindlich. Kein Wunder, diese identitätsbezogene Denkweise kommt aus der hintersten marxistischen Drecksecke. Aus diesem Grund wird auch das »Klimaurteil« des Bundesverfassungsgericht, das Jung gegen Alt gegeneinander ausspielt, von den Fachleuten in der Luft zerrissen und als völliges Fehlurteil gewertet.

13. Oktober 2021

Dies & Das

Drei kurze Meldungen:

10. Oktober 2021
10

Grüne Rassisten

Früher (vielleicht auch heute noch, da fehlt mir die Kenntnis) sammelten sich die Pädophilen bei den Grünen, heute sind es halt die Rassisten. Die Grüne Jugend hat gerade eine neue Bundessprecherin gewählt. Es geht gerade unter dem Stichwort »Mehrheitsgesellschaft« auf Twitter ein berechtigter Shitstorm herum, weil diese dunkelhäutige Dame namens Sarah-Lee Heinrich folgendes losgelassen hat:

»Deutschland hat eine eklige, weiße Mehrheitsgesellschaft«

Was meint Ihr, wie schnell jemand vor Gericht stünde, er würde sagen, Deutschland habe ein Problem mit ekligen schwarzen Minderheiten?

Eine Quelle für die Äußerung, die ich gefunden habe, ist dieser Tweet. Eine beispielhafte Kommentierung, die auch meiner Meinung enspricht, ist dieser hier.

Nachtrag: Lesenswerter Kommentar bei der NZZ: Der Fall Sarah-Lee Heinrich – wie Linke wegschauen, wenn es um ihre radikalen Flügel geht

7. Oktober 2021
07

Polnisches Verfassungsgericht erklärt EU-Gesetze für unvereinbar mit Verfassung

Bravo, bravo, bravo! Das polnische Verfassungsgericht hat entschieden. Die Welt zitiert:

»Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen […] die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, daß die Souveränität im Prozeß der europäischen Integration bewahrt bleibt«

Vielleicht motiviert das unser Bundesverfassungsgericht und es bringt vielleicht dann mal auch den Mut auf, ihre sehr ähnliche Entscheidung über den Vorrang unseres Grundgesetzes und ihres Gerichts vor den EU-Gesetzen und -Gericht mal durchzusetzen und nicht nur immer rote Linien zu ziehen.

Nachtrag: Die Welt hat auch noch einen Kommentar verfaßt, der das Urteil in den Kontext setzt. Die Leser beider Artikel sehen mehrheitlich (wie ich) das Urteil positiv. Sie kritisieren auch die Konnotation in beiden Artikeln, die die Nähe der Präsidentin des polnischen Verfassungsgerichts zur PIS-Partei und dessen Chef ins schlechte Licht rückt, mit dem von mir auch schon erwähnten Hinweis (an anderer Stelle), daß unser Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth seit 30 Jahren CDU-Mitglied ist und vor seiner Berufung Fraktionsvorsitzender der CDU im Bundestag und enger Vertrauter von Angela Merkel war. Manche sagen ihm nach, daß er die Stelle als Dank bekommen habe, weil er auf Wunsch Merkels den Migrationspakt (Global Compact for Migration) in seiner Partei gegen alle Widerstände durchgedrückt habe. Auch der Politiker Peter Müller ist direkt vom Ministerpräsidenten zum Richter am Verfassungsgericht gewechselt – ein damaliges Novum mit nicht wenig Kritik daran. Beides ist mindestens(!) so anrüchig wie die Situation in Polen!

Auch möchte ich nochmal eine Fehlinformation aus dem Ursprungsartikel, der wohl zum größten Teil aus der Feder der DPA stammt (bei n-tv fast wortgleich erschienen) zurechtrücken. Dort wird behauptet, daß das Bundesverfassungsgericht den Vorrang nie grundsätzlich in Frage gestellt habe. Das stimmt so nicht. Zwar haben die Solange-I- und Solange-II-Urteile der EU großen Handlungsspielraum gegeben, allerdings hat das Maastricht-Urteil des BVerfG klar festgestellt, daß sich die EU nicht einfach beliebige Kompetenzen an sich ziehen kann, also keine »Kompetenz-Kompetenz« besitzt. Außerdem wurde festgestellt, daß die EU erhebliche Demokratie-Defizite besitzt und die nur dadurch tolerierbar seien, daß die Umsetzungen durch ein echt demokratisch legitimiertes Gremium – dem Bundestag – bestätigt werden. Ich schließe daraus, daß das Bundesverfassungsgericht unsere Verfassung als vorrangig sieht, auch wenn es vielleicht nicht so explizit gesagt hat. Andernfalls würde das keinen Sinn ergeben.

Nachtrag 2: Bis jetzt habe ich noch keinen Artikel gesehen, der sich mal etwas sachlicher mit der Position und der Argumentation des polnischen Verfassungsgerichts auseinandersetzt – was ich mangels juristischer Sachkenntnis hochinteressant fände –, stattdessen wird höchstens mit ähnlichem Schaum vor dem Mund reagiert wie Flinten-Uschi und der gesamte EU-Apparat. Kritische Presse, das war einmal. Die Leserschaft von Spiegel und Zeit sieht das übrigens ganz anders als die Welt-Leserschaft. Polen solle selber gehen oder die EU solle sie herausschmeißen. Häufig wird die Abhängigkeit und die direkte Wahl der Richter beschimpft, obwohl das bei uns genau so auch abläuft, wie ich oben schon ausgeführt habe. Einfach unglaublich, wie blind und hirnlos fremdgesteuert diese Leute sind. Nicht vorenthalten will ich einen Link zum Blog von Hadmut Danisch, der den Disput wie häufig kühl und knackig kommentiert.

7. Oktober 2021

»Bild« auch nicht besser

Auch wenn ich letztens die Bild häufiger mal positiv erwähnt habe, ist es nicht so, daß sie besser geworden ist, sondern, daß die anderen Blätter massiv nachgelassen haben.

Ich habe gerade in eine Bild-Diskussion hereingeschaut, in der es um die CDU-Politikerin Karin Prien geht. Diese Dame hatte sich öffentlich mächtig darüber aufgeregt, daß Informationen aus den vertraulichen Gesprächen zwischen CDU/CSU und den Grünen an die Bild weitergegeben wurde. Prien forderte als Konsequenz daraus ein Verbot von Mobiltelefonen während der Gespräche, die Beteiligen sollten sie vorher abgeben. Ob das tatsächlich ein wirksames Mittel ist, sei dahingestellt. Die Bild auf jeden Fall prügelt auf sie verbal ein, das seien doch Verbotsmethoden der Grünen und so weiter. Sie sieht sich in ihrer Arbeit behindert, und das sei ja heute quasi normal, per Mobiltelefon vertrauliche Informationen durchsickern zu lassen. Ja, die Leser hätten sogar ein Recht darauf, wegen Demokratie und so!

Wenn das so ist, liebe Bild, dann laßt doch mal genauso durchsickern, wer Euch die Informationen gesteckt hat! Ach, das geht nicht? Informantenschutz, Pressegeheimnis etwa? Hier sind vertrauliche Informationen plötzlich heilig? Merkt Ihr es noch?

Nebenbei bemerkt, ich glaube, es war Södolf selbst. Ich habe in letzter Zeit kaum eine so intrigante Person gesehen. Ich mag zwar Flaschet und seine Politik nicht, aber ohne das destruktive Verhalten von Södolf vor und nach der Wahl hätte er vielleicht eine Chance gehabt, und uns wäre die Ampel erspart geblieben, die jetzt vermutlich kommt. Das wäre zwar dann auch nicht viel, aber wenigstens etwas besser geworden. Wer weiß, wie standhaft die doch durchaus flexible FDP gegen die Auswüchse des rot-grünen Sozialismus sein wird. Mit Lindner an der Spitze habe ich da keine allzu große Hoffnung.

4. Oktober 2021
04

Covid-Seemannslied

Da politisch momentan tote Hose ist – Merkel ist abgetaucht und die vier »Gewinnerparteien« schachern um Koalitionen –, mal wieder etwas Lustiges: Jemand hat das seit Jahresbeginn populär gewordene Seemannslied »Wellerman« auf Covid umgeschrieben. Ich find's nett…

27. September 2021
September 202127

The Day After

Zwar ist Rot-Grün-Rot verhindert, wenn auch die Linken durch die Direktmandate trotz der Unterschreitung der 5%-Hürde im Bundestag bleiben werden. Sonst ist aber aus konservativer Sicht nichts am Gesamtergebnis zu bejubeln. Roland Tichy zeichnet schon mal ein sehr düsteres Bild von einer rot-grünen Herrschaft, wobei ich den Artikel aus Zeitmangel bislang nur überflogen habe. Noch ist die Ampelkoalition nicht sicher, aber die FDP ist bekanntlich flexibel, wenn es darum geht mitzuregieren – möglicherweise flexibler in Richtung SPD als die Grünen in Richtung CDU. In letztgenannter und ihrer Schwesterpartei CSU könnten sich in den nächsten Tagen heftige Gewitter entladen – da liegt schon so eine Stimmung in der Luft –, und wer da am Ende politisch überlebt, wäre dann nicht wirklich vorherzusagen. Vor der Wahl hatten ein paar Artikel schon mal phantasiert, wie soetwas ausgehen könnte.

Mal schauen, wie es weitergeht…

25. September 2021
25

Mehrheit für das Tempolimit?

Mal wieder ein schönes Beispiel dafür, daß es immer darauf ankommt, wen und wie man fragt. Es wird ja behauptet, daß die Mehrheit der Bürger für ein Tempolimit auf den Autobahnen sei. Das mag ja auch so stimmen. Aber fragt man mal nur die Autofahrer, sieht das Bild plötzlich anders aus. Hier lehnt die Mehrheit das Tempolimit ab. Die Bild greift diese Umfrage auf und zitiert auch andere ähnliche Umfragen, darunter eine, nach der auch Vielfahrer (mehr als 50.000 km/Jahr) ein Tempolimit ablehnen.

Bei der Gelegenheit möchte ich nochmal daran erinnern, daß das von Baerbock & Co. gebetsmühlenartig wiederholte Argument der Verkehrssicherheit hinreichend widerlegt ist – etliche Länder (auch europäische) haben trotz Tempolimit auf ihren Autobahnen mehr Verkehrstote pro gefahrene Kilometer zu beklagen. Auch das CO₂-Argument ist nicht so wirklich schlüssig. Erstens ist die Einsparung marginal und zweitens soll doch sowieso auf Elektroautos mit »CO₂-neutralem« Strom umgestellt werden. Und wenn es um Stromsparen geht, dann könnte man besser die hunderttausenden Facebook- und Twitter-Server abschalten, auf denen nur noch links-grüne Hetze gegen Andersdenkende zu finden ist…

Bonus-Link: Apropos Stromsparen: Die anderen Parteien belächeln ja künstlich die AfD, wenn sie vor einem Kollaps des Stromnetzes aufgrund der Energiepolitik warnt. Die Briten sind da schon einen Schritt weiter, wie der Focus berichtet. Ab nächstem Jahr wird der Strom für Autos rationiert.. Tolles Verkaufsargument für Elektroautos, vor allem bei Kunden, die auf das Auto angewiesen sind und morgens ein vollgeladenes Auto brauchen, um ihre Strecken zu fahren!