5. Februar 2022
Februar 202205

Kleingeistige Neidhammel

Wenn ein Online-Medium zur Zeit Klickzahlen erhöhen will, braucht es nur einen Artikel über den tschechischen Millionär Radim Passer zu schreiben (wie zum Beispiel diesen hier). Dieser ist neulich mit seinem Sportwagen mit 417 km/h über deutsche Autobahnen gefahren und hat dazu ein dokumentierendes Video auf YouTube veröffentlicht.

Schon fangen viele Deutsche an, mit Schaum vorm Mund zu geifern. Selbst die Staatsanwaltschaft ermittelt. Warum? Bei uns gibt es doch freie Fahrt auf den Autobahnen – noch. Ja, aber er habe doch ein Rennen durchgeführt. Mit einem Fahrzeug? Ja, im Oktober 2017 ist das Strafgesetzbuch ergänzt worden:

§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

  1. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepaßter Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich habe mir das Video, als es damals in den Online-Medien verlinkt wurde, angeschaut, und kann aus meiner Perspektive klar sagen, daß es a) nicht verkehrswidrig war, da offensichtlich auf der Strecke kein Tempolimit existiert, und b) auch nicht rücksichtslos, da Ort und Zeit so gewählt wurde, daß kaum Verkehr auf der Autobahn stattfand. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hatten sie sogar ein Auto vorgeschickt, um die Verkehrssituation zu beurteilen.

Generell finde ich die Idee, daß ein einzelner ein »Rennen« durchführen kann, irgendwo abstrus. Ich kann mich noch an die Zeit erinnern, als Mofas bei der Jugend sehr beliebt waren. Die hatten allerdings wenig Leistung, darum gab es praktisch immer nur zwei Betriebsmodi: Leerlauf und Vollgas. Wenn man jetzt also mit so einem Mofa mit Vollgas versucht, das Letzte aus dem Ding herauszuholen, fährt man dann schon ein illegales Rennen? Weiter gedacht wäre dann auch jedes Vollgas, der Kickdown bei Automatik-Wagen, illegal.

Irgendwo haben wir nur noch Idioten an der Regierung, und das schlägt sich leider auch in den Gesetzen nieder. Und kleingeistige Neidhammel in der Gesellschaft, die entsprechende Leserkommentare absondern und Strafverfahren eröffnen.

4. Februar 2022
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Morddrohungen

Ich lese gerade in der Online-Ausgabe des lokalen Fischblatts über Morddrohungen, die an Lokalpolitiker gerichtet sind. Diese sollen aus den Reihen der Impfpflichtgegner kommen, und natürlich wird das sofort auf die »Spaziergänger« ausgedehnt, die montags hier im Ort seit einigen Wochen durch die Stadt laufen und die auch nicht mehr sogenannte Spaziergänger sind, sondern echte Demonstranten, da nach meinem Kenntnisstand regelmäßig für diese Unternehmung eine Demonstration angemeldet ist. Impliziert wird in dem Artikel, daß alle Teilnehmer die Denkweise des Bedrohers teilen würden.

Hintergrund ist, daß die Person, die unter Klarnamen(!) auf Facebook(!) einem Politiker gedroht haben soll, auch Mitglied einer Telegram-Chatgruppe sei, in der Informationen über den wöchentlichen Lauf durch die Stadt ausgetauscht werden. Es ist aber davon auszugehen, daß es sich hier nur um einen Mitleser handelt und nicht um jemanden, der wesentlich an der Organisation beteiligt ist – andernfalls hätten wir das mit Sicherheit in dem Fischblatt schon lesen können.

In einem neulichen Artikel des Fischblatts stand zudem, daß diese Person genau dem gleichen Politiker schon einmal derart gedroht hat, daß dieser ihn angezeigt hat. Da das vor einem Jahr stattfand, kann das wohl nicht mit einer Impfpflicht und somit mit den Montagsdemonstrationen in Verbindung stehen. Offenbar hat die Person wohl schon länger ein »Problem« mit diesem Politiker. Um diese Schwachsinnslogik deutlich zu machen, bediene ich mich gerne eines einfachen Beispiels:

Man stelle sich vor, ein Massenmörder, Schlächter, Hannibal-Lecter-Typ erklärt öffentlich, er liebe Schokolade wahnsinnig. Macht mich als Liebhaber eben dieser Schokolade das dann auch zum (potentiellen) Massenmörder? Müßte ich deshalb mich von der Schokolade distanzieren, wäre es moralisch unvertretbar, sie weiter zu konsumieren? Wohl kaum.

Das Fischblatt schreibt weiter, der Politiker (von den Piraten übrigens, die scheint es tatsächlich noch zu geben…) würde pro Tag rund zehn »Haßnachrichten« bekommen, pro Woche zwei bis drei mit konkreten Bedrohungen. Das sind also rund 3.500 pro Jahr, mit mehr als 100 konkreten Bedrohungen. Und davon picken er und die Zeitung sich jetzt eine heraus und reiten darauf herum? War jetzt endlich mal eine passende dabei?

Da es ja nicht sein kann, daß nur die anderen Opfer sind, springen weiterer Politiker auf den Zug auf. Ein Politiker der »Partei« (diese Partei des mißlungenen Spaßes und der gepflegten Hetze gibt es offenbar auch noch) erklärt, auch er würde Morddrohungen bekommen, und die lokale SPD-Größe erklärt sich zum Anwalt der anderen beiden, hetzt gegen die Montagsdemonstranten in der Stadt und instrumentalisiert das auch noch gegen den relativ frisch und überraschend gewählten CDU-Bürgermeister – er würde keine Solidarität zeigen, er solle doch auf der Gegendemonstration auftreten (ob er das aufgrund der Neutralitätspflicht überhaupt darf, stelle ich mal hier in den Raum).

Bei der Gelegenheit fällt mir ein: Hat denn mal ein SPD-Politiker Solidarität mit einem AfD-Politiker gezeigt, dessen Auto abgefackelt wurde oder der von der Antifa krankenhausreif geschlagen wurde? Ich kann mich nicht erinnern. Und hat das Fischblatt mal bei den lokalen AfD-Politikern nachgefragt, was die denn so an Nachrichten bekommen? Das sind bestimmt nicht weniger in dieser Art, halt nur von einer anderen Klientel.

Und noch zu Morddrohungen: Irgendwo empfinde ich die Aufrufe zu einer Impfpflicht auch als Morddrohung. Die Wahrscheinlichkeit, nach einer Zwangsimpfung plötzlich zwei Meter unter der Erdoberfläche zu liegen, sehe ich für mich höher, als daß einer dieser Politiker durch solch einen Volltrottel mit seiner großen Fresse das Zeitliche segnet.

3. Februar 2022
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2. Februar 2022
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29. Januar 2022
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Schwurbelstunde im Bundestag

Herrlich. Die AfD führt die »Altparteien« mal wieder vor. Im Bundestag hat sie eine Gesetzesinitiative eingebracht, daß der Bundespräsident ab 2027 doch vom Volk gewählt werden solle, statt in der Bundesversammlung – die in meinen Augen nicht mehr als eine schlechte Zirkusveranstaltung ist. Auch soll jeder von sich aus kandidieren können, sofern er Unterschriften von mindestens 0,5% der Wähler nachweisen kann.

Das paßte den anderen Parteien überhaupt nicht. Da sie aber keine vernünftigen Argumente dagegen hatten, haben sie ihre hinteren Bänke ans Rednerpult geschickt. Als Bürger mußte man sich diverse Schwurbeleien anhören. Zum Beispiel, daß »das vom Grundgesetz nicht vorgesehen sei«, was in Anbetracht der Tatsache, daß der Bundestag schon mal an einem Tag Änderungen am Grundgesetz durchpaukt, und daß der entsprechende Artikel sich weit weg von den durch die Unveränderlichkeitsklausel geschützten Artikel befindet, nicht nur lächerlich, sondern schlicht eine Unverschämtheit ist. Ein anderer Redner schwafelte davon, daß sich das »fein austarierte Machtgefüge« aus dem Gleichgewicht geraten würde, denn wäre der Bundespräsident direkt gewählt, dann hätte sein Amt das gleiche Gewicht wie der Bundestag. Das ist völlig absurd. Wenn die Deutschen einen Fußballer des Jahres wählen würden, hätte der dann seiner Meinung auch das gleiche Gewicht? Die Aufgaben des Bundespräsidenten sind klar umrissen, und daran soll sich dem Antrag nach auch nichts ändern.

AfD-Abgeordneter Stefan Brandner verglich in seiner Rede süffisant und im Konjunktiv die beiden Kandidaten Steinmeier und den anwesenden Otte, ohne deren Namen zu erwähnen – auf der einen Seite ein Parteisoldat, der seinen linksradikalen Ursprung bis heute nicht verbergen kann, auf der anderen Seite ein erfolgreicher Wirtschaftsprofessor und Unternehmer. Oberpeinlich wurde es dann noch bei meinem Spezialfreund Helge Lindth von der SPD, der anfing, noch wilder als sonst herumzugeifern, nachdem Brandner ihn in einer Zwischenfrage aufgefordert hatte, zu dem Linksradikalismus von Steinmeier in seinen jungen Jahren Stellung zu nehmen.

Nachzuschauen bei Phoenix.

27. Januar 2022
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Räterepublik EU

Was für ein Dreckshaufen. Als ich heute in der Mittagspause mal in YouTube hereingeschaut habe, ist mir der Livestream des Bundestags angeboten wurden. Habe ich dann mal angeklickt und traute meinen Augen nicht. Ich bin mitten in die Debatte um die »Konferenz zur Zukunft Europas« gestolpert (12:55-14:10). Huch, was ist das denn? Diese von einem Redner euphemisch genannte »partizipative Demokratie« ist der gleiche Scheiß, den Merkel schon betrieben hat, und hat mit Demokratie genauso wenig zu tun wie die sozialistischen Räterepubliken. Ursula von der Leyen hat sich diese simulierte Demokratieveranstaltung von ihrer Ziehmutter Merkel abgekupfert: Eine »zufällige« Auswahl von Bürger wird eingeladen, Vorschläge für »die Weiterentwicklung der EU« zu machen und sie zu diskutieren. Das ganze läuft schon seit Mitte letzten Jahres und sei nach Aussage der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, die Grüne Lührmann, ist dieses »Experiment zur besseren Beteiligung der Bürger« ein voller Erfolg. Ein anderer Redner der Regierungskoalition (leider vergessen, wer das war) sprach von der begeisterten Annahme dieses Prozesses durch die Bürger in der EU, was ich für einen billigen Schwindel halte. Ich schätze mal, daß 99,99% dieser Bürger genauso wenig Kenntnis von diesem Mist haben wie ich bis dato hatte.

Wie der AfD-Politiker Kleinwächter in seiner Rede darlegt, kann man das Ergebnis jetzt schon voraussehen, denn zumindest seiner Behauptung nach sind diese »Bürger« alles anderes als zufällig ausgewählt, sondern stammen von NGOs, die inhaltlich mit dem Plan der EU zu einem zentralistischen Superstaat übereinstimmen. Und dann wird noch behauptet werden, das sei das Votum der Mehrheit der Bürger in der EU. Ein einziges großes Täuschungsmanöver. Ich könnte kotzen.

25. Januar 2022
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Zum Stand der Gesellschaft

Oh, ich habe gerade den Fehler gemacht, einen Spiegel-Artikel und die Leserkommentare dazu zu lesen. Es geht um die Aufstellung des einfachen CDU-Mitglieds und aktuellen Vorsitzenden der Werteunion Max Otte als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten durch die AfD.

Es ist wirklich schlimm, daß es überhaupt nicht um die Eignung von Max Otte als Bundespräsidenten geht – was ja durchaus diskutabel ist –, sondern einzig und allein darum, daß er sich von der AfD hat aufstellen lassen. Wo ist das Problem? Betrachten die Leute den Bundespräsidenten als Marionette der Partei, die ihn nominiert hat? Was sagt das über Steinmeier und all seine Vorgänger aus?

Das ist genauso unreflektiert, wie wenn die Presse ohne mit der Wimper zu zucken davon spricht, die Parteien wollten den (verfassungswidrigen) »Fraktionszwang« bei einer möglichen Abstimmung über die Impfpflicht aufheben.

Wir sind so meilenweit von eine demokratischen, freiheitlichen, unabhängigen Gesellschaft entfernt, wie man nur denken kann.

25. Januar 2022
21. Januar 2022
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Ein weiterer Schritt zur Internet-Zensur

In kleinen Schritten baut die EU eine Zensur-Infrastruktur auf. Unter dem Vorwand, etwas gegen die Dominanz amerikanischer Dienstleister unternehmen zu wollen, schreibt gerade die EU den Betrieb eines eigenen DNS-Resolvers aus. Der DNS-Resolver ist der Dienst, der für Endgeräte die Umwandlung von Domainnamen wie z.B. »www.grantler-blog.de« in numerische IP-Adressen durchführt. Über die IP-Adressen werden dann letztendlich die Datenpakete rund um den Globus geschickt. Normalerweise betreibt jeder Zugangsprovider wie 1&1, Telekom, Vodafone usw. selber Resolver. Wenn man seinen Router nicht speziell konfiguriert, werden die auch verwendet. Jedem Nutzer steht es aber frei, diesen Dienst nicht zu nutzen, sondern einen anderen (wie z.B. den von Google oder Cloudflare) oder, so wie ich, selber einen Resolver zu betreiben. Natürlich könnte man dann auch die Server der EU benutzen, wenn man tatsächlich wollte.

Klingt doch alles wie in Butter, oder? Die Crux liegt natürlich wieder im Detail. Die deutschen Provider unterliegen natürlich deutschem Recht, und Urheberrechtsinhaber bzw. derer Vertreter haben sich nun schon mehrfach erstritten, daß die großen Provider ihre Resolver so ändern müssen, daß sie für gewisse Webseiten gefälschte Antworten liefern. Die Besucher werden auf eine von den Urheberrechtsinhabern betriebene Warnseite umgelenkt. Damit wird übrigens denen auch die IP-Adresse des Besuchers bekannt. Was sie damit machen, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber daß man damit etwas machen kann, liegt auf der Hand. Ich habe das auch mal bei meinem Provider (1&1) ausprobiert mit einer Adresse, die in den Kommentaren zu dem Golem-Artikel stand, und tatsächlich wird mir auch eine falsche Adresse geliefert.

Nun, das ist natürlich aufwendig, so eine Seite zu sperren. Die Provider machen das ja nicht freiwillig und einfach auf Zuruf. Daher wäre es ja viel einfacher, wenn die Provider gar nichts mehr damit zu tun hätten. Viel schöner wäre es, wenn man sich das Erstreiten der gerichtlichen Titel ersparen könnte und als Urheber dann nur noch gegenüber der EU glaubhaft machen müßte, daß seine Rechte verletzt wären. Das ist sicherlich ein Motivationsgrund der EU. Sie möchte die Provider am liebsten dazu bringen, gar keinen eigenen Resolver mehr anzubieten, sondern einfach die Adresse des EU-Resolvers an die Kunden weiterzugeben.

Und natürlich sind Urheberrechtsverstöße nur der Anfang. Man muß sich ja nur daran erinnern, wer an der Spitze der EU steht: Ursula von der Leyen, auch als Zensursula bekannt. Vor vielen Jahren hatte sie, damals als Familienministerin, ja schon mal versucht, mit dem Vorwand der Bekämpfung von Kinderpornographie hier in Deutschland genau so eine Filterstruktur einzuführen, was aber vereitelt wurde. Das Thema Kinderporographie steht bei dem EU-Projekt daher auch auf der Agenda. Weiter geht's dann mit dem Kampf gegen »Haß und Hetze«, sprich, jeder, der Webseiten mit Kritik gegen die EU oder die Regierungen bereibt, ist da im Fadenkreuz. Zur Zeit wären da mit Sicherheit auch alle Gegner der Corona-Politik, ganz vorne dran auch die Querdenker, mit dabei. Das ganze nennt sich dann »Lawful filtering« (Punkt 12). »Lustig« ist da der Einschub »e.g. based on court orders«. Das läßt Spielraum offen. Auch bei Punkt 7, »Security«, kann man flexibel sein, was man darunter versteht.

Auch wenn das durch relativ einfache Mittel umgangen werden kann, beispielsweise, indem man in seinem Rechner oder Browser einen Browser außerhalb der EU konfiguriert, dabei gegebenenfalls auf DNS-over-HTTPS (DOH) oder DNS-over-TLS (DOT) zurückgreift, ist die Frage, ob hier nicht schon Grundrechte der Bürger verletzt werden. Richtig schlimm wird es dann aber erst, wenn die Provider dazu verpflichtet werden, Zugänge zu den Alternativen zu sperren, und wir dann chinesische oder russische Verhältnisse haben. Noch ist allerdings nicht die Rede davon. Es könnte auch sein, daß sich die EU damit zufrieden gibt, daß sie so zumindest den Zugriff der »breiten Masse«, die unerfahren genug ist, auf die »schädlichen« Inhalte zu verhindern. Aber sind wir doch mal ehrlich: Niemand von uns möchte doch die Hand dafür ins Feuer legen, daß es nicht soweit kommt. Oder?

Siehe auch: Hadmut Danisch: DNS4EU: Die EU will DNS filtern, Heise: Digitale Souveränität: EU-Kommission schreibt europäischen DNS-Resolver aus

Ergänzungsartikel: EU-Pläne für eigene DNS-Resolver: Kritiker befürchten fragmentiertes Netz

17. Januar 2022
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